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Fehlerhafte Zinsberechnung von Banken – Teil 23 – Bereitstellungszinsen


Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Igor Ivanov
Wissenschaftlicher Mitarbeiter


2.14.2. Bereitstellungszinsen

Die Vereinbarung der Bereitstellungszinsen (Bereitstellungsprovision) wird in der Rechtsprechung anerkannt. Die Bereitstellungszinsen stellen die Gegenleistung für die von der Bank übernommene Verpflichtung dar, dem Kreditnehmer den versprochenen Geldbetrag während der vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen.

Beispiel

A will sich selbstständig machen und nimmt bei der B-Bank im Januar 2010 einen Kredit i.H.v. 100.000 € auf. Die Auszahlung soll erst dann erfolgen, wenn das von A in Aussicht gestellte Geschäft zustande kommt. Das Geld kann aber jederzeit ausgezahlt werden.

Nach den langen Verhandlungen, die A mit seinen Geschäftspartnern führt, kommt das Vorhaben nicht zustande. Ein Monat ist zwischenzeitlich vergangen.
Die B-Bank verlangt jedoch trotzdem 4 % für den einen Monat.
Hier hat die Bank dem A das Geld bereitgestellt und dem A die Möglichkeit geschaffen, das Geld jederzeit zu verwenden. Das heißt, dass die Bank diesen Geldbetrag für sich nicht mehr beanspruchen und in andere Geschäfte nicht investieren kann, trotz der Tatsache, dass das Geld sich immer noch bei der Bank befindet.
Die 4 % Zinsen, die die Bank verlangt, sind rechtens, weil die Bank durch die Bereitstellung des Kapitals nicht in andere gewinnbringende Geschäfte investieren konnte. Dass das Geschäft des A nicht zustande gekommen ist, liegt allein im Risikobereich des A als Darlehensnehmer. Ungünstige Bedingungen des A muss die Bank nicht hinnehmen und kann dementsprechend eine angemessene Verzinsung des Kapitals von A verlangen.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, und Igor Ivanov, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8.


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Igor Ivanov
Wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2015


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