17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – Teil 19 – Objektive Tatbestandsvoraussetzungen der Geschäfts-/ Betriebsspionage: Tatgegenstand und Täter
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Oliver Ahnseel
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
4.5. Objektiven Tatbestandsvoraussetzungen
Wie beim Geheimnisverrat stellen auch bei der Betriebsspionage die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen auf die äußeren Tatumstände ab.
Die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Geschäfts- oder Betriebsspionage wiederum werden wie folgt aufgegliedert:
- Tatgegenstand --> 4.5.1.
- Täter der Betriebsspionage --> 4.5.2.
- Tathandlungen --> 4.5.3.
- Tatmittel --> 4.5.4.
4.5.1. Der Tatgegenstand der Betriebsspionage
Als Tatgegenstand der Betriebsspionage nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UWG kommen alle Arten von Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses in Frage. (--> 2. Kapitel)
Die Unternehmensgeheimnisse sind Tatgegenstand sowohl bei der Betriebsspionage, als auch beim Geheimnisverrat nach § 17 Abs. 1 UWG.
4.5.2. Potentielle Täter für die Betriebsspionage
Während für den Geheimnisverrat eine Einschränkung auf beschäftigte Personen des Unternehmens vorsieht, kommt als Täter für die Geschäft- oder Betriebsspionage grundsätzlich jedermann in Betracht.
Beispiel:
Ein Besucher sieht während eines Aufenthaltes in der Entwicklungsabteilung eines Möbelherstellers geheime Zeichnungen und Pläne und entwendet diese.
Besonders die unter § 17 Abs. 2 Nr. 1 UWG fallenden Vorbereitungshandlungen des Betriebsspionage werden in vielen Fällen durch Beschäftigte des Unternehmens begangen. Aber auch Beschäftigte deren Arbeitsverhältnis beendet ist, kommen als Täter für die Betriebsspionage in Frage.
Das Ziel dieses breiten Täterkreises ist es, Unternehmensgeheimnisse sowohl gegen interne als auch gegen externe Spionageversuche zu schützen.
Der Täter der Betriebsspionage braucht keinerlei besondere persönliche oder sonstige Eigenschaften aufzuweisen.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ von Harald Brennecke, auf Vertriebsrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, und Oliver Ahnseel, wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-38-0.
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Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Oliver Ahnseel
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stand: Januar 2015
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Verstößen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, sei es im außergerichtlichen Bereich der Abmahnungen und Abschlussschreiben, im Bereich der einstweiligen Verfügungen oder in gerichtlichen Hauptsacheverfahren und wehrt unberechtigte Abmahnungen ab. Er verhandelt Vertragsstrafevereinbarungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr zwischen Verletzern und Verletzten.
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Rechtsanwalt Brennecke berät Unternehmer beim Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten. Er ist im Bereich der UWG-Straftaten als Srafverteidiger und bei der Ermittlung und Dokumentation von Straftaten und der Erstellung von Strafanzeigen tätig, unter anderem bei Strafbarer Werbung, 16 UWG oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen, 17 UWG, wie z.B. die unberechtigte Verwendung von Kundendaten.
Harald Brennecke hat im unter anderem veröffentlicht:
- "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.
- "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
- "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
- "Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-08-3
- "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9
Weitere Veröffentlichungen von Harald Brennecke sind in Vorbereitung, unter anderem zum Thema
- Recht im Marketing
Harald Brennecke ist Dozent für Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Lizenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
- Strategische Ausrichtung von Unternehmen aus wettbewerbsrechticher Sicht
- Markenschutzstrategien als betriebswirtschaftliches Instrument
- Onlineshops rechtssicher gestalten
- Lizenzvertragsgestaltung
- Der Gebrauchtsoftwarekauf
- Vertriebslizenzen in Recht und PraxisK
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