Grundzüge des Umsatzsteuerrechts – Teil 01 – Einführung, Grundlagen
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
1 Einführung
Die Umsatzsteuer steht der Gemeinschaft Bund, Länder und Gemeinden zu und wird daher auch als Gemeinschaftsteuer bezeichnet.
Die Umsatzsteuer erfasst wirtschaftliche Verkehrsvorgänge (Waren- und Dienstleistungsumsätze des täglichen Lebens). Sie gehört deshalb zu den Verkehrssteuern.
Die Umsatzsteuer wird auf jeder Wirtschaftsstufe (Urerzeugung, Weiterverarbeitung, Großhandel, Einzelhandel) erhoben. Da die Umsatzsteuer alle Phasen des Wirtschaftsverkehrs erfasst, wird sie als Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bezeichnet.
Schließlich ist die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner und wirtschaftlicher Träger der Umsatzsteuer verschiedene Personen sind. Der Unternehmer zahlt zwar die Umsatzsteuer an das Finanzamt, wirtschaftlich getragen wird sie jedoch vom Letztverbraucher (private und öffentliche Verbraucher).
2 Grundlagen
Die Umsatzsteuer (USt) entsteht auf jeder Stufe eines wirtschaftlichen Verkehrsvorganges, so dass bei jeder Leistung eines Unternehmers (nicht Privatperson), unabhängig davon wer Abnehmer ist, USt anfällt. Die unternehmerische Entlastung wird dabei durch den Vorsteuerabzug gewährt. Dem privaten Endverbraucher steht dieser Vorsteuerabzug nicht zur Verfügung, sodass die Realisierung der USt letztlich bei ihm erfolgt.
Der jeweilige Unternehmer hat nur so viel an USt an das Finanzamt abzuführen, wie auf den Differenzbetrag zwischen seinem Einkaufs- und seinem Verkaufspreis entfällt. Es wird also aus Sicht des Unternehmers jeweils nur der höhere Wert der Ware versteuert. Man bezeichnet die USt umgangssprachlich deshalb auch als Mehrwertsteuer.
Letztlich wird der Unternehmer mit der USt jedoch nicht belastet, da er die von ihm selbst an seinen Zulieferer (Einkauf durch Unternehmer) gezahlte USt (Vorsteuer = VSt) mit der von seinem Abnehmer (Verkauf durch Unternehmer) erhaltenen USt verrechnen kann und nur den Differenzbetrag an das Finanzamt abzuführen hat.
Seine tatsächliche Umsatzsteuerzahllast ermittelt der Unternehmer in der Buchführung dadurch, dass er einerseits die eingenommene und an das Finanzamt abzuführende USt verbucht und andererseits die von ihm selbst an seine Zulieferer gezahlte USt als sogenannte VSt verbucht. Indem er diese beiden Posten miteinander saldiert, erhält er die tatsächliche Zahllast an das Finanzamt bzw. sogar zu einem Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuervergütungssanspruch gegenüber dem Finanzamt, wenn sich ein negativer Saldo aus der Differenz zwischen zuzahlender USt und abzugsfähigen VSt ergibt.
Beispiel(Fußnote)
Der Unternehmer A liefert Rohstoffe an B, der diese weiter verarbeitet. B zahlt an A einen Betrag in Höhe von 100 € zzgl. 19% USt. A hat keinen Vorlieferanten und damit keine Vorsteuer.
B verkauft die von ihm weiter verarbeitete Ware an den Großhändler. C zahlt an B einen Betrag in Höhe von 250 € zzgl. 19% USt.
C liefert das Produkt an den Einzelhändler D. D zahlt an C einen Betrag in Höhe von 320 € zzgl. 19%.
D liefert die Ware an den Endverbraucher E. E zahlt an D einen Betrag in Höhe von 400 € zzgl. 19 % USt.
- Das ursprüngliche Produkt von A wird auf vier Wirtschaftsstufen versteuert. Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist auf jeder Wirtschaftsstufe der Nettopreis. Der Vorsteuerabzug bewirkt jedoch, dass auf jeder Stufe nur die Wertschöpfung (der Mehrwert) besteuert wird. Die Umsatzsteuer wird deshalb auch als Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit VSt-Abzug bezeichnet. Die Umsatzsteuerschuld soll nach dem Willen des Gesetzgebers vom Endverbraucher (hier E) getragen werden. Sie beträgt insgesamt 76 € (19 € + 28,50 € + 13,30 € + 15,20 €).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Grundzüge des Umsatzsteuerrechts“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-64-9.
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Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
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Rechtsanwältin
Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stand: Januar 2017
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Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten. Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren. Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte.
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.
Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
- Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7
Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so
- Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren
Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
- Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
- Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
- Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
- Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
- Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
- Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät in allen Fragen rund um berufsrechtliches Verhalten und berufsrechtliche Ahndungen, hierbei liegt ein Fokus im Bereich der Anstellung von Freiberuflerin in Kanzleien, Sozien oder als Syndici.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt ist das Insolvenzarbeitsrecht. Hierbei berät Frau Dibbelt die Mandanten hinsichtlich der Fragen, ob ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht und unterstützt bei der Antragstellung. Ein weiterer Fokus ist die Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverträgen im Rahmen der Krise, des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie des eröffneten Insolvenzverfahrens. Sie berät und begleitet Mandanten, die im Rahmen von Verhandlung des Insolvenzverwalters von ggf. erforderlichen Kollektivvereinbarungen (Interessenausgleich, Insolvenzsozialplan, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.) oder auch im Rahmen von Betriebsübergängen betroffen sind.
Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema
- Arbeitsrechtliche und Berufsrechtliche Pflichten bei Anstellungsverhältnissen von Freiberuflern
- Lohnansprüche in der Krise und Insolvenz
- Rechte und Ansprüche des Arbeitnehmers in der Insolvenz
- Bedeutung Betriebsübergang und –änderungen in der Insolvenz
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