Grundzüge des Umsatzsteuerrechts – Teil 02 – Ermittlung der Umsatzsteuer, Merkmale für alle steuerbaren Umsätze gem. § 1 UStG
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
2.1 Ermittlung der Umsatzsteuer
Bei den unterschiedlichen Geschäftsvorfällen eines Unternehmers ist für die Frage der Umsatzbesteuerung als erstes zu unterscheiden, ob es sich um einen nach § 1 UStG steuerbaren oder nichtsteuerbaren Umsatz handelt.
Liegt ein steuerbarer Umsatz vor, so bedeutet dies nicht, dass dieser auch steuerpflichtig ist. Vielmehr könnte es sich um einen nach § 4 UStG steuerfreien Umsatz handeln.
Sofern von einem steuerpflichtigen Umsatz auszugehen ist, muss die Bemessungsgrundlage für die USt nach § 10 UStG ermittelt werden.
Auf die ermittelte Bemessungsgrundlage ist sodann der Steuersatz nach § 12 UStG anzuwenden. Hieraus ergibt sich die USt-Schuld.
Gleichzeitig ist nach § 15 UStG ein eventueller Vorsteuerabzug zu ermitteln, wobei ggf. Berichtigungen nach § 15 a UStG zu berücksichtigen sind.
Die Vorsteuer ist nun von der USt-Schuld gem. § 16 Abs. 2 UStG abzuziehen. Hieraus ergibt sich die an das Finanzamt abzuführende USt-Zahllast. Übersteigt die Vorsteuer die USt-Schuld, so ergibt sich ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.
2.2 Merkmale für alle steuerbaren Umsätze gem. § 1 UStG
Bei den Merkmalen nach § 1 UStG handelt es sich um (Tatbestands-)Voraussetzungen die für alle steuerbaren Tatbestände des UStG von entscheidender Bedeutung sind.
Die Merkmale für alle steuerbaren Umsätze sind:
- Lieferungen oder sonstige Leistungen
- entgeltlich oder unentgeltlich
- Unternehmer
- Ausführung im Rahmen seines Unternehmens durchgeführt
2.2.1 Gebietseinteilung der UStG
Bei der Gebietseinteilung der USt wird zwischen den Begriffen
- Inland
- Ausland
- Gemeinschaftsgebiet
- übriges Gemeinschaftsgebiet und
- Drittlandsgebiet
unterschieden.
Lieferungen und sonstige Leistungen sind nur dann steuerbar, wenn sie im „Inland“ ausgeführt werden. Der umsatzsteuerliche Begriff des Inlandes ist in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG definiert. Demnach ist Inland das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit einigen Ausnahmen. § 1 Abs. 2 S. 3 UStG stellt ausdrücklich klar, dass es für die Besteuerung nicht darauf ankommt, ob der Unternehmer deutscher Staatsangehöriger ist, im Inland seinen Wohnsitz oder Sitz hat, Rechnungen erteilt oder Zahlungen empfängt.(Fußnote)
„Ausland“ ist nach § 1 Abs. 2 S. 2 UStG das Gebiet, das nicht Inland ist. Es setzt sich daher aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet und dem Drittlandsgebiet zusammen.
Unter „Gemeinschaftsgebiet“ ist die Summe aller Mitgliedstaaten der EU zu verstehen (§ 1 Abs. 2a UStG), also das Inland und die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten.
Das „übrige Gemeinschaftsgebiet“ umfasst demnach die Gebiete der jeweiligen anderen Mitgliedstaaten.
Als „Drittlandsgebiet“ werden die Staaten bezeichnet, die nicht der EU angehören wie z.B. die Schweiz oder in absehbarer Zeit das Vereinigte Königreich Großbritannien.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Grundzüge des Umsatzsteuerrechts“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-64-9.
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Carola Ritterbach
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LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stand: Januar 2017
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Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten. Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren. Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte.
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.
Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
- Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7
Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so
- Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren
Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
- Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
- Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
- Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
- Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
- Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
- Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät in allen Fragen rund um berufsrechtliches Verhalten und berufsrechtliche Ahndungen, hierbei liegt ein Fokus im Bereich der Anstellung von Freiberuflerin in Kanzleien, Sozien oder als Syndici.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt ist das Insolvenzarbeitsrecht. Hierbei berät Frau Dibbelt die Mandanten hinsichtlich der Fragen, ob ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht und unterstützt bei der Antragstellung. Ein weiterer Fokus ist die Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverträgen im Rahmen der Krise, des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie des eröffneten Insolvenzverfahrens. Sie berät und begleitet Mandanten, die im Rahmen von Verhandlung des Insolvenzverwalters von ggf. erforderlichen Kollektivvereinbarungen (Interessenausgleich, Insolvenzsozialplan, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.) oder auch im Rahmen von Betriebsübergängen betroffen sind.
Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema
- Arbeitsrechtliche und Berufsrechtliche Pflichten bei Anstellungsverhältnissen von Freiberuflern
- Lohnansprüche in der Krise und Insolvenz
- Rechte und Ansprüche des Arbeitnehmers in der Insolvenz
- Bedeutung Betriebsübergang und –änderungen in der Insolvenz
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