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Baumängel vor und im Prozess – Teil 06 – Unterscheidung Bauschaden und Baumangel

1.2. Unterscheidung Bauschaden und Baumangel

Ein falsch gedecktes Dach, im Kellergeschoss Wasser, Risse und Abschürfungen im Parkettboden oder Einkerbungen im Putz. Wer sich sein Bauvorhaben –egal in welcher Größe- verwirklicht, der sollte sich keiner allzu großen Zuversicht hingeben. Baumängel sind nicht nur die Ausnahme, sondern leider Standard. Wer Bauherr ist, benötigt ein gutes Nervenkostüm. Wenn die Handwerker gehen, bleiben oft Schäden oder Mängel zurück. Bei den Begriffen Bauschaden und Baumangel ist jedoch Vorsicht geboten. Diese beiden Begriffe werden oft nicht deutlich auseinandergehalten, sie müssen klar differenziert betrachtet werden. Im Einzelfall, gerade vor Gericht, kann es von entscheidender Bedeutung sein, ob es sich um einen Baumangel oder Bauschaden handelt. Dies soll folgend anhand von Definitionen und Beispielen verdeutlicht werden.

Der Jurist verwendet den Begriff Bauschaden in der Regel nicht, sondern die Begriffe „Mangel des Werks“ und „Bauwerksmangel“.(Fußnoten)

1.2.1. Der Bauschaden

Bauschäden sind die Folge eines Baumangels bzw. einer nicht zu erwartenden Einwirkung auf das Gebäude/auf den langzeitigen Gebrauch. Gemeint ist der sogenannte Verschleiß aus Abnutzung bzw. Alterung und Witterung. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei einem Bauschaden um eine Situation, wenn sich der Zustand von einem Gebäude oder einem Gebäudeteil verschlechtert. Bauschäden entstehen durch falsche Nutzung, höhere Gewalt, übermäßige Belastungen, Verschleiß oder eben auch durch einen Baumangel. Ein Bauschaden kann aber auch durch veraltete Bauweisen entstehen, die heute nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Als Beispiele sind Dämmung der Außenwände oder Abdichtungen der Kellerwände vorrangig zu benennen.

Beispiele für typische Bauschäden:

  • Schimmelwachstum
  • Rissbildungen
  • Verfärbungen von Fassaden oder Gehwegen
  • Klemmende Türen
  • aufreißende Silikonfugen
  • Pilzwachstum

Auch kleine Beschädigungen beispielsweise an der Fassade oder dem Dach eines Bauwerks können langfristig zu Schäden in der Substanz führen.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Baumängel vor und im Prozess“ von Olaf Bühler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und Babett Stoye LL.B., mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-67-0.


 

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Kontakt: olaf.buehler@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2017


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