Grundzüge des Umsatzsteuerrechts – Teil 22 – Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertangaben
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
8.2 Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Wertangaben
In den Fällen der unentgeltlichen Wertabgaben fehlt es an einem Entgelt. Abhängig von der Art der Wertabgabe wird die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG über Ersatzwerte bestimmt.
8.2.1 Der Lieferung gleichgestellte Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b UStG
Bei einer der Lieferung gleichgestellten Wertabgabe bestimmt sich gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG die Bemessungsgrundlage nach dem Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten für den Gegenstand oder einen gleichartigen Gegenstand oder - mangels eines Einkaufspreises - nach den Selbstkosten. Abzustellen ist jeweils auf die Preisverhältnisse im Zeitpunkt der Entnahme.
Vom Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten und von den Selbstkosten wird alles umfasst, was der Unternehmer aufwenden muss, um das Wirtschaftsgut von der fremden in die eigene Verfügungsmacht zu überführen. Auch die Selbstkosten umfassen die Nebenkosten, wie z.B. Verpackungs-, Beförderungs-, Provisions- und Versicherungskosten.
Die USt auf die gleichgestellte Lieferung gehört nach § 10 Abs. 4 S. 2 UStG ebenso wenig zur Bemessungsgrundlage wie die an Vorunternehmer geleistete Umsatzsteuerbeträge, die als Vorsteuer abziehbar sind und deshalb keinen Kostenfaktor darstellen.
In der Regel entspricht der Einkaufspreis den Wiederbeschaffungskosten. Dies ist der Betrag, den der Unternehmer für die Wiederbeschaffung des Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt der Entnahme aufwenden muss. Ab dem Zeitpunkt der Anschaffung eingetretene Preisänderungen sind somit zu berücksichtigen.
Von den Selbstkosten sind alle durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Kosten für das Wirtschaftsgut umfasst, die sich aus der Kostenrechnung des Betriebes ergeben.
Beispiel
Der Karlsruher Einzelhändler Herr M nimmt aus seinem Supermarkt Waren mit, die er kurz zuvor für 100 € + 19 € USt = 119 € erworben hat, mit nach Hause. U hat einen Vorsteuerbetrag in Höhe von 19 € abgezogen.
- Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der USt beträgt 100 €. Die Wiederbeschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten, weil die Waren unmittelbar nach der Beschaffung entnommen wurden und keine Einkaufspreisänderung stattgefunden hat.
8.2.2 sonstige Leistungen gem. § 3 Abs. 9a UStG
Bei den einer sonstigen Leistung nach § 3 Abs. 9a UStG gleichgestellten Wertabgaben sind nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 UStG die bei der Ausführung der Umsätze entstandenen Ausgaben als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Dies sind die Aufwendungen, die im Sinne des Einkommensteuergesetzes den Gewinn mindern (z.B. Personalkosten, Telefonkosten, Materialeinsatz).
Abziehbare Vorsteuerbeträge gehören ebenso wenig wie kalkulatorische Kosten (z.B. der Unternehmerlohn) zur Bemessungsgrundlage, da diese keinen Aufwand und damit keinen Kostenfaktor für den Unternehmer darstellen.
Beispiel
Der Karlsruher Bauherr Herr S baut für seinen Bruder ein kleines Haus. Er verwendet dabei Material aus seinem Lager in Höhe von 10.000 € netto. Auf seinen Mitarbeiter, der beim Bau mithilft, entfällt Arbeitslohn und Lohnnebenkosten in Höhe von 2.500 €.
- Die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche sonstige Leistung beträgt 12.500 €.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Grundzüge des Umsatzsteuerrechts“ von Carola Ritterbach, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist LL.M. und wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2017, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-64-9.
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Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stand: Januar 2017
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Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten. Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren. Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte.
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.
Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:
- Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
- Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
- Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
- Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7
Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so
- Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren
Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
- Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
- Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
- Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
- Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
- Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
- Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät in allen Fragen rund um berufsrechtliches Verhalten und berufsrechtliche Ahndungen, hierbei liegt ein Fokus im Bereich der Anstellung von Freiberuflerin in Kanzleien, Sozien oder als Syndici.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt ist das Insolvenzarbeitsrecht. Hierbei berät Frau Dibbelt die Mandanten hinsichtlich der Fragen, ob ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht und unterstützt bei der Antragstellung. Ein weiterer Fokus ist die Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverträgen im Rahmen der Krise, des vorläufigen Insolvenzverfahrens sowie des eröffneten Insolvenzverfahrens. Sie berät und begleitet Mandanten, die im Rahmen von Verhandlung des Insolvenzverwalters von ggf. erforderlichen Kollektivvereinbarungen (Interessenausgleich, Insolvenzsozialplan, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen etc.) oder auch im Rahmen von Betriebsübergängen betroffen sind.
Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema
- Arbeitsrechtliche und Berufsrechtliche Pflichten bei Anstellungsverhältnissen von Freiberuflern
- Lohnansprüche in der Krise und Insolvenz
- Rechte und Ansprüche des Arbeitnehmers in der Insolvenz
- Bedeutung Betriebsübergang und –änderungen in der Insolvenz
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