Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Selbst wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zunächst die völlige Freistellung von der vertraglichen Arbeit (Elternzeit) in Anspruch genommen haben, können diese auch noch während der Elternzeit die Verringerung ihrer Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 bis Abs. 7 BErzGG beantragen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz muss freilich dann gemacht werden, wenn der Arbeitgeber für die Dauer der Elternzeit eine Vollzeitvertretung eingestellt hat die nicht bereit ist, ihre Arbeitszeit zu verringern, ebensowenig wie andere vergleichbare Mitarbeiter. Dann kann sich der Arbeitgeber in der Regel auf dringende betriebliche Gründe berufen, die dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit entgegen stehen.
Die Klägerin war vorliegend als Diätassistentin in Vollzeit bei dem Beklagten, einem Krankenhausbetreiber, tätig. Nachdem die Klägerin ihr Kind zur Welt brachte ging sie bis zu dessen Vollendung des dritten Lebensjahres in Elternzeit, beantragte später jedoch die Beschäftigung auf Teilzeitbasis. Dies lehnte der Arbeitgeber mit der Begründung ab, er habe für die Dauer der Elternzeit eine Ersatzkraft befristet bis zu deren Ende eingestellt.
Die Klage der Diätassistentin blieb daher in allen Instanzen erfolglos.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Stand: 08/2005
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Herausgeber / Autor(-en):
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ ArbeitsrechtRechtsinfos/ Arbeitsrecht/ Mutterschutz
Rechtsinfos/ Arbeitsrecht/ Arbeitszeit
Rechtsinfos/ Familienrecht
Rechtsinfos/ Familienrecht/ Elternzeit