Der Sportverband – Eine Einführung: 3. Teil – Verbandsregeln
1. Grundsatz der Verbandsregel
Verbandsregeln sind alle allgemein gültigen Bestimmungen, die ein Sportverband erlassen und kraft seiner Verbandsgewalt durchsetzen kann. Dazu gehören insbesondere die Satzung, die Spielregeln, Rechts- und Verfahrensordnungen, Spielordnungen u. a.
Die Mitglieder des Sportverbandes sind durch ihren rechtsgeschäftlichen Beitritt an die Satzung und Vereinsordnungen gebunden. Die Sportverbände haben demzufolge das Recht, einseitig Entscheidungen gegenüber seinen Vereinsmitgliedern zu treffen – so genannte Verbandsgewalt.
Das gleiche Recht steht ihm im Zusammenhang mit der Verbandsgewalt aber auch gegenüber Benutzern seiner Einrichtungen zu, soweit sie ordnungsgemäß i.R.e. Vertrages das entsprechende Regelwerk des Sportverbandes anerkennen.
2. Beispiele für Verbandsregel
Bei Sportverbänden sind folgende Arten von Entscheidungen als Ausfluss der Verbandsgewalt zu nennen:
- Verwaltungsentscheidungen, z.B. Nominierung von Sportlern zu Wettkämpfen, Förderung von Sportlern usw.
- Entscheidungen der Verbandsgerichte, vor allem die Verhängung von Sportstrafen gegenüber den Beteiligten an Wettkämpfen
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Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.deStand: 01/2007