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Einführung Lizenzrecht Teil 1 Allgemein


Lizenzmanagement & Recht

- wie bringt man eigentlich beides unter einen Hut? Die Berührung mit den Paragraphen wird vielfach gescheut, doch dies ist selten ein guter Rat. Die nachfolgenden Ausführungen sollen daher einen einfachen Überblick geben über die rechtlichen Eckpunkte und sensibilisieren für die juristischen Belange des Lizenzmanagements. Die Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten kann dann sogar als gute Verhandlungsposition von großem Nutzen sein.

Was ist Lizenzrecht eigentlich?

Es gibt kein „Lizenzgesetz“ in dem Sinne, doch bewegen wir uns deshalb keineswegs im rechtsfreien Raum. Vielmehr sind die Vorgaben in verschiedenen Gesetzen einzeln verteilt und werden zudem in der Praxis vielfach vertraglich unterschiedlich ausgehandelt. Je nach Herkunft und Einsatzbereich der Lizenz sind zudem noch andere Landesvorschriften zu beachten und internationale Abkommen zu berücksichtigen.

Stark vereinfacht kann man bei Lizenzrecht daher vom Recht an der Lizenz sprechen. Im Umgang mit Lizenzen gibt es jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zur Klärung dessen bedarf es zunächst einer grundsätzlichen Einordnung der Arten von Lizenzen.


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Stand: 10/06


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Das Referat Urheberrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Abmahnungen wegen urheberrechtswidriger Nutzung von Daten, Karten, Texten (wie z.B. Vertragswerken oder AGB in ihrer Gesamtheit), Fotos oder Bildern. Er gestaltet und prüft Lizenzverträge zur Regelung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke oder zur Übertragung von Nutzungsrechten für Agenturen, Künstler, Firmen, Rechteverwerter und Medienunternehmen. Er prüft und gestaltet Verwertungsverträge, setzt Verwertungsrechte durch und schützt diese. Er berät bei der Gestaltung von  Webseiten, Unternehmensdarstellungen, Werbeauftritten und Prospekten und prüft deren rechtssichere Darstellung. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen wegen verletzten Urheberrechten an Bildern, Texten, Musik, Videos und anderen Werken. Er vertritt Autoren und Urheber bei der Durchsetzung angemessener Vergütungsansprüche, beispielsweise aufgrund erweiterter Nutzung.

Harald Brennecke hat zum Thema Urheberrecht und Lizenzrecht veröffentlicht:

  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • „Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Urheberrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Brennecke bietet Vorträge, Seminare und Schulungen im Urheberrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Der Kauf von Nutzungsrechten an Texten
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28


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