BGH Beschluss IX ZB 234/07 vom 6. Mai 2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 234/07 vom 6. Mai 2010 in dem Restschuldbefreiungsverfahren
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 6. Mai 2010 beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 11. Oktober 2007 wird auf Kosten des Schuldners als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe:
Die gemäß §§ 6, 7, 289 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung; weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 574 Abs. 2 ZPO). 1
1.
Für die von der Rechtsbeschwerde als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage, ob entgegen dem Wortlaut des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Auskunftsund Mitwirkungspflicht sich auch auf Angaben erstreckt, die der Schuldner vor dem Eröffnungsbeschluss gemacht hat, besteht kein Klärungsbedarf. In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, dass über den Wortlaut 2 der Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO hinaus nicht nur Auskunftsoder Mitwirkungspflichten im eröffneten Verfahren, sondern auch solche bis zur Verfahrenseröffnung erfasst werden (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 IX ZB 72/03, NZI 2005, 232, 233; v. 15. November 2007 IX ZB 159/06, Rn. 8).
2.
Der von der Rechtsbeschwerde geltend gemachte Verstoß gegen das Gebot der Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes (BGHZ 156, 139, 143; BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009 IX ZB 80/08, ZInsO 2009, 298 Rn. 3) liegt nicht vor. Nach der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass die Glaubhaftmachung auch durch Vorlage der schriftlichen Erklärung eines Insolvenzverwalters oder Treuhänders erfolgen kann (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96 Rn. 10; v. 17. Juli 2008 IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920 Rn. 7; v. 8. Januar 2009 IX ZB 73/08, WM 2009, 515 Rn. 6). Dies ist hier durch die Bezugnahme auf den Schlussbericht des Insolvenzverwalters in ausreichendem Maß geschehen. 3
3.
Der von der Rechtsbeschwerde geltend gemachte Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) bezüglich der vom Beschwerdegericht angenommenen Obliegenheitsverletzungen liegt nicht vor. Willkür ist erst dann gegeben, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird. Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273, 278 f; 89, 1, 13 f; 96, 189, 203; BVerfG NJW 2001, 1125 f). 4
4.
Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 4 InsO, § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO abgesehen. 5 Ganter Gehrlein Vill Fischer Grupp Vorinstanzen: AG München, Entscheidung vom 18.06.2007 1501 IN 3907/05 LG München I, Entscheidung vom 11.10.2007 14 T 13890/07
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Stand: 6. Mai 2010
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Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.
Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.
Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
- "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7
- "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
- "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
- "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so
- „Selbständigkeit in der Insolvenz“
- „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
- „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
- Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
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Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Managing Partnerin der Kanzlei Brennecke & Partner. Monika Dibbelt ist seit Jahren auf Insolvenzrecht spezialisiert und arbeitete mehrere Jahre bei einer renommierten Hamburger Insolvenzverwalterkanzlei. Sie hat den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses Insolvenzrecht erfolgreich absolviert.
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät Geschäftsführer im Vorfeld und während der Abwicklung von Firmeninsolvenzen. Sie begleitet bei der Sanierung und der rechtlichen Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in Unternehmen. Monika Dibbelt vertritt zudem Gesellschafter in allen Fragen ihrer Rechte und Pflichten bei insolvenzrechtlichen Situationen des Unternehmens.
Ihr besonderes Interesse gilt den speziellen Problemstellungen von Insolvenzplanverfahren und der Insolvenzanfechtung.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Beratung von natürlichen Personen: Das Beratungsspektrum von Monika Dibbelt umfasst hierbei die außergerichtliche Schuldenbereinigung bis hin zur Begleitung und Beratung im eröffneten Insolvenzverfahren, Begleitung beim Thema Selbständigkeit in der Insolvenz und Beratung im Hinblick auf die begehrte Restschuldbefreiung sowie die Vertretung bei Verfahren zur Versagung der Restschuldbefreiung.
Rechtsanwältin Dibbelt erstellt Liquiditätspläne, Fortführungsprognosen und Insolvenzpläne.
Ein besonderes Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat folgende Beiträge zum Insolvenzrecht veröffentlich:
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013
Sie hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht mitveröffentlicht, so
- Der Insolvenzplan für Unternehmer und Verbraucher, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
- Regelinsolvenz, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
Weitere Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht von Monika Dibbelt sind in Vorbereitung:
- Selbständigkeit in der Insolvenz
- Schutzschirm und Eigenverwaltung
- Die Liquidation von Kapitalgesellschaften
- Außergerichtliche Sanierung insolvenzanfechtungsfest gestalten
- Insolvenzstrafrecht und Bankrottdelikte
Rechtsanwältin Dibbelt ist Mitglied des Norddeutschen Insolvenzforums e.V.
Sie Ist Dozentin u.a. für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Insolvenzrecht und die Chance für Selbständige – Selbständigkeit in der Insolvenz
- Insolvenzrechtrechtliche Gefahren für die Berater von kriselnden Unternehmen
- Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
- Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Insolvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung
- Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens
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Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0
Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt
Guido Friedrich-Weiler ist
- Lehrbeauftragter an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland in Soest
- Lehrbeauftragter an der F.O.M. Fachhochschule für Ökonomie und Management in Bonn, Köln und Aachen
- Lehrbeauftragter an der Rheinische Fachhochschule Köln
- Dozent bei EIDEN JURISTISCHE SEMINARE
- Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Interimmanager und Consultants
- Lehrbeauftrager beim Bildungszentrum der Bundeswehr Mannheim
- Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
- Dozent bei Management Circle
- Dozent bei Haub & Partner
- Vortragsreferent bei IMW Bildungsinstitut der Mittelständischen Wirtschaft
- Vortragsreferent bei W.A.F. Betriebsrätefortbildung
Guido-Friedrich-Weiler ist als Interviewpartner für Fragen zur Sanierung in der Insolvenz stand er u.a. Zeitschriften wie der
Wirtschaftswoche, dem Finance Magazin oder dem Deutschlandfunk zur Verfügung.
Darüber hinaus schult er regelmäßig Mitarbeiter/innen von Insolvenzverwaltern sowie Fachanwälte und Fachanwältinnen im Insolvenzrecht.
Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler berät Gesellschafter und Geschäftsführer und begleitet Insolvenzplanverfahren von der Konzeption des Insolvenzplans bis zur Umsetzung. Eine Ausbildung zum Bankkaufmann und ein betriebswirtschaftliches Studium ermöglichen es ihm, insbesondere Fragen zur Bilanzierung und Bewertung bei der Sanierung von Unternehmen zu durchdringen.
Von 1999 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, zuletzt als Manager und Prokurist im Bereich Transaction Advisory Services, Corporate Restructuring und verfügt über Erfahrungen als sogenannter Grauverwalter. Beim OLG Köln ist Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler als Sachverständiger für insolvenzrechtliche Fragestellungen tätig. Er ist Mitglied im Arbeitskreis für Insolvenzwesen, Köln.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0221-165377-85
Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Ritterbach ist seit vielen Jahren im Insolvenzrecht tätig. Als Bankrechtlerin berät und verhandelt sie mit Darlehensgebern vorwiegend im Bereich der Umschuldung und Sanierung. Sie prüft Sicherheiten und Darlehensverträge von Banken und anderen Kapitalgebern auf deren Wirksamkeit und Reichweite, erstellt Sicherheitenspiegel zur Ermittlung freier Sicherheiten und begleitet Verhandlungen mit Banken für Vergleiche, Kreditverlängerungen oder Herabsetzungen von Darlehensraten. Sie prüft Darlehenskündigungen auf ihrer Wirksamkeit, Darlehensverträge auf Übersicherung sowie Ehegattendarlehen und Ehegattenbürgschaften auf Sittenwidrigkeit. Sie begutachtet Insolvenzanfechtungstatbestände und gestaltet Sicherungsverträge und Ratenzahlungsvereinbarungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Anfechtungssicherheit.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.
Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat zu diesen Themen veröffentlicht:
- „Kreditvertragsrecht“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-35-9
- „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-45-8
- „Bankvertragsrecht“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-32-8
- „Kreditsicherheiten“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-27
Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Insolvenzrecht und Bankrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Sicherheiten in Bankverträgen – Gestaltung und Grenzen
- Umschuldung als Sanierungsinstrument
- Bankstrategien für Mittelständler – welche Bank passt und wie man ihr begegnet
- Absicherung von Familienangehörigen gegen Unternehmerrisiken
- Leasing in der Insolvenz
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Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
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