Das Markenamt hat bei der Prüfung der Markenanmeldung frühere Entscheidungen zu ähnlichen Anmeldungen zu berücksichtigen
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) muss bei der Prüfung einer Markenanmeldung seine früheren Entscheidungen berücksichtigen, wenn diese zu ähnlichen Anmeldungen ergangen sind. So lauten mehrere Entscheidungen des Bundespatentgerichts vom 10.06.2009 (u.a. 29 W (pat) 70/08). Es bestehe zwar keine formelle Bindungswirkung an Vorentscheidungen, jedoch ist bei der Prüfung dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen.
Das Bundespatentgericht setzt dabei die zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs um. Gegenstand der Verfahren war u.a. die Marke „Volks.Kredit“, deren Anmeldung das Markenamt wegen absoluter Schutzhindernisse zurückwies, obwohl bereits 45 Marken mit dem Bestandteil „Volks“ gebildet waren. Diese Tatsache müsse das Markenamt bei ihrer Entscheidung bezüglich des 'Patents berücksichtigen, so das Gericht.
Es nimmt demnach insgesamt eine Pflicht zum Vergleich der angemeldeten mit den eingetragenen vergleichbaren Zeichen sowie zur eingehenden Begründung für den Fall einer von den Vorentscheidungen abweichenden Entscheidung an.
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Stand: 10.06.2009
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Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Markenanmeldungen für deutsche Marken, europäische Marken (Gemeinschaftsmarke) sowie internationale Marken (IR-Marke). Er unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Markenverletzungen und bei Fragen der Nichtigkeit von Markenanmeldungen.
Er tätigt als Markenanwalt die Anmeldung von Wortmarken, Bildmarken, Wortbildmarken, dreidimensionalen Marken, Farbmarken oder Geschmacksmustern und verteidigt eingetragene Marken. Er berät über den möglichen Schutz von geografischen Herkunftsangaben, Werktiteln von Zeitschriften, Büchern, Filmen, Software oder Spielen, Geschäftsbezeichnungen oder Designs. Er führt Markenrecherchen durch, um Kollisionen mit bestehenden Anmeldungen zu vermeiden, die sehr teuer werden könnten. Rechtsanwalt Brennecke begleitet und verhandelt Markenkaufverträge sowie Lizenzverträge zur Nutzung von Marken.
Er vertritt bei Streitigkeiten um Domainnamensrechte und Unternehmenskennzeichen,
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- „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", ISBN 978-3-939384-22-9"Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
- „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
- "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
- "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
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