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Der Unterschied zwischen Produkthaftung und Gewährleistung

Wo liegt der Unterschied zur Gewährleistung?

Die Produkthaftung regelt nicht die Behebung von Mängeln an der Sache selbst, z.B. weil sie nicht funktionstüchtig oder vertragsgemäß ist. Die Mängel an dem Produkt selbst werden über die Vorschriften des Gewähr-leistungsrechtes bzw. aufgrund weitergehender vertrag-licher Vereinbarungen ersetzt.
Produkthaftungsrechtlich ist nur der Ausgleich der Folgeschäden, die sich durch fehlerhafte bzw. unnötig gefährliche Ware einstellten, gemeint. Auf eine vertragliche Beziehung zwischen dem Hersteller und dem Geschädigten kommt es dabei nicht an. Auch ein Außenstehender Dritter kann gegen den Hersteller, mit dem er nie-mals eine vertragliche Beziehung eingegangen ist, im Schadensfall Ansprüche geltend machen.
Zu den durch das Produkthaftungsgesetz geschützten Rechtsgütern gehören Leben, Körper, Gesundheit und andere Sachen als das fehlerhafte Produkt selbst.


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 03.06.2008


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Normen: § 1 ProdHaftG

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