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Die Auswahl des geeigneten Bewerbers


Die Auswahl eines neuen Mitarbeiters aus einem Bewerberkreis ist eine schwierige und wichtige Entscheidung. Die Bedeutsamkeit ergibt sich aus mehreren Gesichtspunkten:

- Der Arbeitnehmer verursacht laufende Kosten.
- Der Arbeitnehmer bindet Betriebsmittel auf Dauer.
- Der Arbeitnehmer ist nicht einfach austauschbar.
- Der Arbeitnehmer prägt mit seiner Persönlichkeit unter Umständen andere Arbeitnehmer oder Abteilungen und nimmt so Einfluss auf deren Arbeitsergebnisse.

Sie stehen nun vor der Frage, wie aus der großen Zahl die richtige Person für die zu besetzende Position auszuwählen ist.

Um einen Diskriminierungsverstoß im Sinne des AGG von vornherein zu vermeiden, sollten Sie die Bewerbungsunterlagen auf Hinweise überprüfen, ob es sich möglicherweise um eine nicht ernst gemeinte Bewerbung handelt und ob der Bewerber objektiv überhaupt für die Stelle geeignet ist.

Der Arbeitgeber sollte sich deshalb Informationen verschaffen, die ihm einen Vergleich zwischen Stellenprofil und Bewerberprofil ermöglichen, um über die Eignung der einzelnen Bewerber für die zu besetzende Stelle zu entscheiden. Weitergehende Informationen sind nicht erlaubt, da das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers dem entgegensteht. Einen gläsernen Bewerber soll es in rechtlicher Hinsicht nicht geben.

Das Persönlichkeitsrecht ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit.

Die geläufigsten Informationsquellen sind das

- Einstellungsgespräch,

- der Personalfragebogen,

- Tests und Auswahlverfahren (Assessment-Center) und

- ärztliche Untersuchungen.



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 07.06.2008


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Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke


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