Die Jahresabrechnung des WEG-Verwalters - Richtig oder Falsch!
Ausgangssituation
Als Wohnungseigentümer erhalten Sie im Regelfall jedes Jahr in Vorbereitung der geplanten Eigentümerversammlung bzw. mit der Einladung zur Eigentümerversammlung eine Jahresabrechnung für Ihre Wohnungseigentumseinheit(en) und/oder Teileigentumseinheit(en) zugesendet. Soweit so gut!
Auf den ersten Blick haben Sie das Gefühl, dass die Jahresabrechnung professionell erstellt wurde, auch so aussieht und der WEG-Verwalter sein Geschäft versteht. Nur, ist es auch so? Hat der WEG-Verwalter den gesetzlichen und/oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel verwendet? Wurden die Kontobestände ordnungsgemäß dargestellt? Hat der WEG-Verwaltelter die neue Rechtsprechung des BGH zur Darstellung der Instandhalztungsrücklage beachtet?
Unabhängig von der Frage, ob die eingestellten Kosten der Höhe und dem Grunde nach den Tatsachen entsprechen, werden Sie die aufgeworfenen Fragen als Laie kaum alleine beantworten können und müssen sich darauf verlassen, dass der WEG-Verwalter tatsächlich professionell arbeitet.
Unser Angebot
Für einen Pauschalbetrag bieten wir Ihnen an, Ihre Jahresabrechnung auf den Prüfstand zu stellen.
Wir sagen Ihnen, ob die Jahresabrechnung den gesetzlichen und vereinbarten Anforderungen entspricht.
Alles was Sie tun müssen, ist uns die Jahresabrechnung und die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu übergeben.
Interessiert?
Schreiben Sie eine Mail an unseren WEG-Spezialisten (kontakt@fasp.de) mit dem Betreff "Meine Jahresabrechnung - Richtig oder falsch?" oder rufen Sie ihn an unter 0331 / 6203030.
Wir sind der Meinung, dass jeder Wohnungseigentümer/Teileigentümer einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung hat. Zeigen Sie dem WEG-Verwalter, dass Sie sich für Ihr Eigentum interessieren; schließlich geht es um Ihr Geld!
Übrigens: Schauen Sie sich auch das Angebot für WEG-, SE- und Hausverwalter, beschränkt auf Berlin und Brandenburg, an.
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ WEG-Recht/ Kosten/ JahresabrechnungRechtsinfos/ WEG-Recht/ Kosten/ Wohngeld
Rechtsinfos/ WEG-Recht/ Eigentum