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Domain mit fremder Marke ist immer unzulässig


Dass die Verwendung einer fremden Marke innerhalb einer Domain-Adresse auch dann unzulässig ist, wenn der Internet-Nutzer direkt zu einer anderen Domain-Adresse umgeleitet wird, hat jetzt das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 20. Januar 2006 (Fußnote), entschieden.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall forderte der Inhaber einer Marke von einem Domainbetreiber die Unterlassung der Benutzung der Marke als Domainadresse. Wie schon die Richter beim Landgericht Köln sahen auch die Richter des Oberlandesgerichts den Markeninhaber im Recht. Unabhängig davon, ob die Umleitung mit Hilfe des HTML-Befehls "Refresh" oder über einen Link hergestellt werde, sei eine markenmäßige Benutzung regelmäßig zu bejahen. Da beide Parteien zudem mit ähnlichen Produkten und Dienstleistungen um Kunden warben, stellten die Richter auch eine Verwechslungsgefahr fest und gaben dem Unterlassungsanspruch des Markeninhabers vollumfänglich statt.

Prinzipiell gilt in der Rechtsprechung der bundesdeutschen Gerichte der Grundsatz, dass die Verwendung einer fremden Marke als Domain-Adresse unzulässig ist und die Rechte des Markeninhabers verletzt. Unter-nehmer sollten somit vor jeder Registrierung die gewünschte Domainbezeichnung auf eventuelle Markenrechte Dritter durch einen Anwalt prüfen lassen, um späteren Proble-men mit der Internet-Adresse aus dem Weg zu gehen.



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Stand: 01.05.2007


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Gericht / Az.: OLG Köln - Urteil vom 20. Januar 2006 (Az. 6 U 146/05)

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