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Einkauf als Wachstumsmotor

60 bis 80 Prozent der Wertschöpfung eines Unternehmens werden in nicht wenigen Unternehmen heutzutage fremdbezogen. Trotzdem spielt der Einkauf in vielen mittel-ständischen Unternehmen immer noch nur eine Nebenrolle. Mit der richtigen Strategie und den richtigen Steuerungsinstrumenten kann der Einkauf aber zu einem Wachstumsmotor im Unternehmen werden, sagt Einkaufsexperte Kay Bindel, geschäftsführende Gesellschafter bei a.m.consult.

Banken verlangen gute Zahlen

Die aktuelle Marktsituation ist durch Geldknappheit und zurückhaltende Kreditvergabe der Banken gekennzeichnet. Faktoren wie Cashflow-Rate und Eigenkapitalquote sind deshalb bei der bilanziellen Außendarstellung von entscheidender Bedeutung. Wer eine zu geringe Eigenkapitaldecke und verhältnismäßig hohe Bestände im Umlaufvermögen aufweist, stößt bei der Kreditvergabe schnell an unüberwindliche Hindernisse.

Professor Dr. Werner Hug weiß aus seiner langjährigen Erfahrung aus Praxis und Lehre zu berichten: „Der Einkauf von Gütern, Materialien und Dienstleistungen ist mehr als nur die Befriedigung von Bedürfnissen einzelner Abteilungen. Das Management macht einen Fehler, wenn es vom Einkauf nur die Minimierung von Einkaufspreisen erwartet. Ein strategischer Einkauf kann mehr.“
Target-Costing-Effekte sichern langfristige Wettbewerbsfähigkeit

Eine Optimierung der Kosten bedeutet für die meisten Einkäufer die Reduzierung der Preise für eingekaufte Materialien (Fußnote) und Dienstleistungen während der Produktions- und Absatzphase. In vielen produzierenden Unternehmen wird bereits in der Produktentwicklungsphase über 80% der späteren Herstellkosten entschieden. Die frühzeitige Einschaltung des Einkaufs unterstützt deshalb ganz wesentlich die Erreichung von kalkulierten Zielkosten (Fußnote). Ausgehend von den Marktbedingungen Marktvolumen, Wettbewerber und Qualitätsansprüchen werden der Ziel-Verkaufspreis, der Ziel-Gewinn und letztlich die Ziel-Herstellkosten ermittelt. Ein geschulter Einkäufer verfolgt noch während der Produktentwicklung wertanalytische Ansätze und berücksichtigt dabei notwendiges Expertenwissen, wozu auch das Wissen der Lieferanten gehört (Fußnote). Innovative Lieferanten sind erfolgsorientiert und beteiligen sich an Wertanalysen zur kontinuierlichen Kosteneinsparung. – Der Einkäufer wird dadurch zum Moderator und Wissensmanager. Er steuert die Kommunikation seiner Entwicklungs-abteilung mit den Lieferanten und umgekehrt. Zur Beurteilung von Chancen und Risiken ist hierbei das wichtigste Steuerungsinstrument ein geregelter Prozess zur Zulassung, Bewertung und Entwicklung von Lieferanten. Ziel ist die Erreichung langfristiger Win-Win-Situationen.


Der Einkauf als mächtiger Hebel

Der Einkäufer nimmt aber nicht nur großen Einfluss auf die Herstellkosten, sondern auch auf das bilanzierte Anlage- und Umlaufvermögen, sowie auf die Liquidität des Unternehmens. Werden hier die richtigen Hebel angesetzt, verbessert sich der Ertrag sichtbar. Gebundene Finanzmittel können freigesetzt und die Bilanz verkürzt werden. Damit werden gleichzeitig die Eigenkapitalquote und -rendite gestärkt. In Verbindung mit einem Risikomanagement-System, über das sich die einkaufsrelevanten Chancen und Risiken steuern lassen, werden die positiven Effekte stabilisiert und der Unternehmenswert nachhaltig gesichert oder sogar gesteigert.

Was können Sie tun?

- Machen Sie das Thema Einkauf und Supply Chain Management zu einer Kernkompetenz Ihres Unternehmens, genauso wie es F&E, Vertrieb und Produktion sind.
- Setzen Sie auf eine gute Ausbildung der Mitarbeiter: Ein Einkäufer kennt Steuerungsinstrumente eines Controllers, hat analytische Fähigkeiten und ist zudem kommunikativ und schaut über den eigenen Tellerrand.

Sind die organisatorischen Dinge getan, können die strategischen Einkaufsziele durch gezielte Maßnahmen nachhaltig verfolgt werden:

1. Betriebsergebnis
1.1. Herstellkosten senken – Marge steigern
1.2. Funktionskosten reduzieren – Geschäftsprozesse verschlanken
1.3. Finanzergebnis positiv beeinflussen
1.4. Nachhaltig zum profitablen Wachstum beitragen

2. Kapital
2.1. Working Capital deutlich reduzieren
2.2. Kapitalbindung beim Anlagevermögen reduzieren

3. Risiko
3.1. Technologie-, Prozess- und Beschaffungsmarktrisiken kontrollieren

Dieser Beitrag ist erschienen in: Mittelstand und Recht, Ausgabe IV/09


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: November 2009


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Portrait Carola-Ritterbach Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Haftung von Vermittlern und freien Anlageberatern bei Beratungsfehlern
  • Sicherheiten und ihr Nutzen in der Krise des Sicherheitengebers
  • BaFin – erlaubnispflichtige Tätigkeit oder nicht?
  • Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Streitschlichtung und Mediation im Bank- und Kapitalmarktrecht

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