Rechtsinfos/Bankrecht/Bankhaftung
Banken, die Anlageempfehlungen aussprechen, müssen ihre Kunden grundsätzlich über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein konservativer Anleger eine Geldanlage vornehmen möchte. Ist die Beratung fehlerhaft, haftet die beratende Bank auf Zahlung von Schadensersatz. Eine Aufklärung ist lediglich dann entbehrlich, wenn es sich um einen anlageerfahrenen Kunden handelt.
Was es noch zu diesem Thema zu wissen gibt, finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.