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Entwurf zur Umsetzung der EG Versicherungsvermittlerrichtlinie


Am 24. 3. 2006 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den neuen Entwurf zur Umsetzung der EG-Versicherungsvermittlerrichtlinie veröffentlicht.

Der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers soll zukünftig einer Erlaubnis unterworfen sein. In diesem Zusammenhang wird es Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern geben. Es wird zudem eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden geben.

Die Position des Kunden soll dadurch gestärkt werden. Die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers soll in einem zusammenwachsenden Europa harmonisiert werden. Ziel ist eine Vereinfachung von grenzüberschreitender Vermittlungen.

Den Link zu dem offiziellen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finden Sie hier:

http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/Gesetz/gesetz-zur-neuregelung-des-versicherungsvermittlerrechts-entwurf%2Cproperty%3Dpdf%2Cbereich%3Dbmwi%2Csprache%3Dde%2Crwb%3Dtrue.pdf



Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: März 2006


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