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Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 06 – Ermittlung der Steuer: Steuerklassen

IV. Ermittlung der Steuer

Nachdem das Vermögen nunmehr bewertet worden ist, stellt sich die Frage, wie hoch die eventuell zu zahlende Steuer ist. Die Steuerberechnung erfolgt an sich nach einem einfachen System, nämlich nach einem Vomhundertsatz von dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. Der Steuersatz bestimmt sich dabei zum einen nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 19 ErbStG) und zum anderen nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker (§ 15 ErbStG).

1. Steuerklassen

Um die Steuer exakt beziffern zu können, muss zuerst die Steuerklasse des Beschenkte oder Erben ermittelt werden.
Unter die Steuerklasse I fallen:
- der Ehegatte und der Lebenspartner
- die Kinder und Stiefkinder
- die Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder
- die Eltern und Großeltern bei Erbfällen

In die Steuerklasse II fallen:
- die Eltern und Großeltern, wenn sie nicht zur Steuerklasse I gehören (also bei Schenkungsfällen)
- die Geschwister
- die Kinder von Geschwistern (Nichten und Neffen)
- die Stiefeltern
- die Schwiegereltern
- die Schwiegerkinder
- der geschiedene Ehegatte und der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

Unter die Steuerklasse III fallen:
- alle übrigen Erwerber
- Zweckzuwendungen

Unter Berücksichtigung des § 15 ErbStG ergibt sich somit, dass umso näher der Erwerber mit dem Erblasser oder Schenker verwandt ist, desto niedriger die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt, und Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Steuerrecht, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8.


 

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Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Mai 2014


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Herausgeber / Autor(-en):

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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