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Gericht erklärt Messverfahren mit PoliScanSpeed für unwirksam

Seit 2007 hat die Polizei einen neuen Helfer im Kampf gegen Raser: Das Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan. Anders als andere Messgeräte kann laut Herstellerangaben dieses Messgerät auch bei dichtem Verkehr auf mehreren Spuren effektiv eingesetzt werden. Das als Wunderwaffe angepriesene Messverfahren wurde nun vom Amtgericht Dillenburg für unwirksam erklärt. Grund war ein Gutachten des Sachverständigen Löhle. Nach den Angaben des Sachverständigen löse die Kamera erst dann aus, wenn der Fahrer am besten zu sehen ist. Der Messpunkt ist in diesem Fall aber in der Regel aus dem Blickfeld der Kamera verschwunden. Anhand der Fotos kann also nicht geklärt werden, ob die Messung tatsächlich zutreffend war.

Nach der Entscheidung des Gerichts muss das Messverfahren mit dem Gerät PoliScan so nachgerüstet werden, dass eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle durch einen Sachverständigen möglich ist. Das bisherige Messverfahren entspricht nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen. Ein Messergebnis entspricht erst dann dem Stand der Technik, wenn detaillierte Unterlagen über die Funktionsweise des Messsystems vorliegen. Dieser erforderlichen Unterlagen werden derzeit aber noch nicht von der PTB Braunschweig und der Herstellerfirma zur Verfügung gestellt.

Nicht zuletzt deshalb weil die Bürger seit dem 01.02.2009 mit drastisch erhöhten Bußgeldern wegen Geschwindigkeitsverstößen zur Kasse gebeten werden besteht ein verfassungsrechtlich gesicherter Anspruch auf eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle der zur Last gelegten Geschwindigkeitskontrolle. Das bisherige Verfahren gewährleistet diese Sicherheit nicht.
Seit 2007 hat die Polizei einen neuen Helfer im Kampf gegen Raser: Das Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan. Anders als andere Messgeräte kann laut Herstellerangaben dieses Messgerät auch bei dichtem Verkehr auf mehreren Spuren effektiv eingesetzt werden. Das als Wunderwaffe angepriesene Messverfahren wurde nun vom Amtgericht Dillenburg für unwirksam erklärt. Grund war ein Gutachten des Sachverständigen Löhle. Nach den Angaben des Sachverständigen löse die Kamera erst dann aus, wenn der Fahrer am besten zu sehen ist. Der Messpunkt ist in diesem Fall aber in der Regel aus dem Blickfeld der Kamera verschwunden. Anhand der Fotos kann also nicht geklärt werden, ob die Messung tatsächlich zutreffend war.

Nach der Entscheidung des Gerichts muss das Messverfahren mit dem Gerät PoliScan so nachgerüstet werden, dass eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle durch einen Sachverständigen möglich ist. Das bisherige Messverfahren entspricht nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen. Ein Messergebnis entspricht erst dann dem Stand der Technik, wenn detaillierte Unterlagen über die Funktionsweise des Messsystems vorliegen. Dieser erforderlichen Unterlagen werden derzeit aber noch nicht von der PTB Braunschweig und der Herstellerfirma zur Verfügung gestellt.

Nicht zuletzt deshalb weil die Bürger seit dem 01.02.2009 mit drastisch erhöhten Bußgeldern wegen Geschwindigkeitsverstößen zur Kasse gebeten werden besteht ein verfassungsrechtlich gesicherter Anspruch auf eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle der zur Last gelegten Geschwindigkeitskontrolle. Das bisherige Verfahren gewährleistet diese Sicherheit nicht.

Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: März 2010


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