Gesellschaftsformen im Überblick
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
GbR | OHG | KG | GmhH & Co. KG | KGaA | GmbH | AG | Stille Gesellschaft | EWIV | PartG | |
Allgemeine Merkmale | ||||||||||
Zweck | beliebige Zweckverfolgung mit | Handelsgewerbe | Handelsgewerbe | Handelsgewerbe | jeder erlaubte Zweck | jeder erlaubte Zweck | jeder erlaubte Zweck | Beteiligung am Handelsgewerbe | Unterstützung der wirtschaftlichen | gemeinsame Ausübung freier |
Ausnahme von kaufmännischen | eines anderen | Tätigkeit der Mitglieder aus verschiedenen | Berufe durch natürliche Personen | |||||||
Unternehmen | Mitgliedsstaaten der EU | |||||||||
Rechtsfähigkeit | laut BGH rechtsfähig, soweit die | nein, die Gesellschaft kann | entsprechend OHG | entsprechend OHG | ja | ja | ja | nein | entsprechend OHG | entsprechend OHG |
GbR als Teilnehmer am Rechts- | jedoch unter ihrem Namen | |||||||||
verkehr Rechte und Pflichten | Rechte erwerben, | |||||||||
begründet | Verbindlichkeiten eingehen, | |||||||||
Eigentum bzw. andere Rechte | ||||||||||
an Grundstücken erwerben, | ||||||||||
vor Gericht klagen und verklagt | ||||||||||
werden | ||||||||||
Kaufmannseigenschaft | nein | ja | ja | ja | ja | ja | ja | nur der Tätige | ja | nein |
Gründung | ||||||||||
Mindestanzahl der Gründer | 2 | 2 | 2 | 2 | 5 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
1 bei Einpersonen-GmbH & Co. KG | nach Gründung ist eine | 1 bei Einpersonen-GmbH | 1 bei Einpersonen-AG | |||||||
Einpersonen-KGaA möglich | ||||||||||
Form des Gründungsvertrags | keine | keine | keine | keine | notarielle Beurkundung | notarielle Beurkundung | notarielle Beurkundung | keine | Schriftform | Schriftform |
Handelsregistereintrag | keiner | ja | ja | ja | ja | ja | ja | keinner | im Sitzstaat | Eintrag in das Partnerschaftsregister |
Firma | keine, Auftreten unter dem Namen | Rechtsformzusatz | Rechtsformzusatz | entsprechend KG, jedoch | Rechtsformzusatz | Rechtsformzusatz | Rechtsformzusatz | keine | "EWIV" = "Europäische wirtschaftliche | Name mindestens eines Partners mit |
der Gesellschafter | "Offene Handelsgesellschaft" | "Kommanditgesellschaft" | muss die Haftungsbeschränkung | "Kommanditgesellschaft auf | "Gesellschaft mit beschränkter | "Aktiengesellschaft" bzw. | Interessengemeinschaft" | dem Zusatz "und Partner" bzw. | ||
bzw. gebräuchliche Abkürzung | bzw. gebräuchliche Abkürzung, | bei der Komplementärin | Aktien" bzw. gebräuchliche | Haftung" bzw. gebräuchliche | Abkürzung | "Partnerschaft", zusätzlich | ||||
keine Namen von | erkennbar sein | Abkürzung | Abkürzung | Berufsbezeichnungen | ||||||
Kommanditisten in der Firma | ||||||||||
Kapitalausstattung | ||||||||||
Mindestkapital | keines | keines | keines | keines, jedoch Geltung der | entsprechend AG | mindestens € 25. 000,00 | mindestens € 50.000,00 | keines | keines | keines |
GmbH-Vorschriften für die | Stammkapital | Grundkapital | ||||||||
Komplementärin | Mindestgeschäftsanteil € 100,00 | Mindestbetrag bei Nenn- | ||||||||
höhere Anteile müssen durch | betragsaktien € 1,00 | |||||||||
50 teilbar sein | höhere Beträge müssen | |||||||||
auf volle Euro lauten, | ||||||||||
bei Stückaktien muss der | ||||||||||
Anteil am Grundkapital | ||||||||||
mindestens € 1,00 betragen | ||||||||||
Mindesteinzahlung bei | keine | keine | keine, jedoch muss die Haftein- | entsprechen KG, jedoch Geltung | entsprechend AG | bei Geldeinlagen mindestens 1/4, | bei Bareinlagen mindestens | keine | keine | keine |
Anmeldung | lage des Kommanditisten für das | der GmbH-Vorschriften für die | Sacheinlagen voll | 1/4, wenn vereinbart zusätzlich | ||||||
Handelsregister in Geld beziffert | Komplementärin | gesamte Einzahlung mindestens | das Agio | |||||||
werden | € 12.500 | Sacheinlagen voll, | ||||||||
(durch dingliches Rechtsgeschäft | ||||||||||
zu bewirkende innerhalb von 5 | ||||||||||
Jahren nach Anmeldung) | ||||||||||
Art der Einlagen | Geld-, Sach- oder Dienstleistungen | entsprechend GbR | entsprechend GbR, jedoch muss | entsprechend KG, jedoch Geltung | entsprechend AG, die | Geldeinlage; | Bareinlagen;; | entsprechend GbR | entsprechend GbR | entsprechend GbR |
die Hafteinlage des Komman- | der GmbH-Vorschriften für die | Leistung von Sondereinlagen | Sacheinlage, wenn im Gesell- | Sacheinlagen, wenn in der | ||||||
ditisten bilanzierungsfähig sein | Komplementärin | (= nicht auf das Grundkapital) | schaftsvertrag vereinbart | Satzung festgesetzt | ||||||
durch die Komplementäre | ||||||||||
ist möglich, wenn dies in der | ||||||||||
Satzung festgesetzt ist | ||||||||||
(Geld-, Sach- oder Dienst- |
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Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Stand: Mai 2004
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei
- Rechtsformwahl
- Wahl des Firmennamens
- Gesellschaftsgründungen:
z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung bei Notarterminen
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Liquidation von Gesellschaften
- Firmenkäufen
- Due Diligence
- Geschäftsführerverträgen
- Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
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