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Internationales Erbschaftssteuerrecht

Eine Pflicht zur Zahlung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer besteht in Deutschland, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes bzw. der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung ein sog. ,,Inländer`` war. Dies ist der Fall, wenn der Erblasser bzw. der Schenker im Besteuerungszeitpunkt in Deutschland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder als deutscher Staatsangehöriger noch nicht länger als 5 Jahre im Ausland lebte. Ist der Erblasser ein sog. ,,Inländer``, so unterliegt der gesamte Nachlass der deutschen Erbschaftsteuer, unabhängig davon, ob die Vermögensbestandteile im Inland oder im Ausland gelegen sind. Wichtig: Ist der Erblasser oder Schenker nicht ,,Inländer``, ist der Erwerber dann zu Zahlung der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer verpflichtet, wenn dieser die Inländereigenschaft aufweist. Es kann aber auch vorkommen, dass es bei einem Erbfall mit Auslandbezug zu einer Besteuerung in mehreren Staaten kommen kann. Jeder Staat hat sein eigenes Internationales Erbschaftssteuergesetz, welches die Besteuerung des grenzüberschreitenden Erbfalls regelt. Die Erbschaftssteuersysteme der einzelnen Staaten sind nicht aufeinander abgestimmt. Eine Mehrfachbesteuerung kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn der Erblasser in einem anderen Staat ansässig ist als der Erbe, die Staatsangehörigkeit und Wohnsitz von Erblasser und/oder Erben auseinander fallen oder sich die Nachlassgegenstände abweichend vom Wohnsitz des Erblasser und/oder Erbens in einem anderen Staat befinden. Eine Mehrfachbesteuerung liegt aber auch dann vor, wenn sich die Erhebungsart der einzelnen Staaten unterscheidet, beispielsweise ein Staat erhebt eine Nachlasssteuer, der andere Staat dagegen eine Erbanfallsteuer. Damit eine Doppelbesteuerung vermieden wird, wurden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen verschiedenen Ländern abgeschlossen. So hat die Bundesrepublik Deutschland mit etwa 180 Einzelstaaten derartige Abkommen vereinbart, wie beispielsweise mit Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Österreich, Rumänien, Schweden, Spanien, Frankreich, Ungarn der Schweiz und den USA. Die Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird je nach Abkommen unterschiedlich erreicht. Zumeist erfolgt eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer auf die in Deutschland zu zahlende Steuer.


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Das Referat Erbrecht wird bei FASP betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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