Logo Brennecke & FASP Group

Kündigung des Arbeitsverhältnises eines schwerbehinderten Menschen

Die Kündigung des Arbeitsverhältnises eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber ist nicht unwirksam, wenn gegen die Vorschriften über die Prävention des § 84 SGB IX verstoßen wurde.

SGB IX § 84
KSchG § 1 Abs. 2
KSchG § 1 Abs. 3 Satz 3
BGB § 134


Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=arbeitsrecht&nr=3817


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 28.02.2003


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.

Gericht / Az.: Sächsisches LAG - ArbG Bautzen 2 Sa 339/02

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosArbeitsrechtKündigungKündigungsschutzklage
RechtsinfosArbeitsrechtHaftung