Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings - Teil 01. - Begriff des Leasings
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Felix Steengrafe
Diplom-Jurist
1. Einleitung
Das Leasingrecht nimmt in der heutigen Wirtschaft eine erhebliche Bedeutung ein und ist nicht mehr wegzudenken. So wurden im Jahre 2011 1,4 Millionen Leasingverträge neu abgeschlossen und hierdurch ein jährliches Investitionsvolumen von 49,3 Milliarden Euro ermöglicht (Angaben des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen unter: www.bdl.leasingverband.de/zahlen-fakten/leasing-in-deutschland, letzter Abruf am 2.7.2013). Dies ist circa ein Fünftel des Gesamtwerts der Ausrüstungsinvestitionen. Dieser Wert ist im europäischen Vergleich führend, liegt jedoch noch unterhalb des Werts der USA (Angaben des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen unter: www.bdl.leasingverband.de/zahlen-fakten/leasing-in-europa, letzter Abruf am 2.7.2013). Diese Zahlen verdeutlichen die wirtschaftliche Relevanz des Leasings. Daher wird das Leasingrecht in diesem Buch für Nichtjuristen leicht und verständlich dargestellt. Da das Leasingrecht heutzutage für jeden relevant ist, kann durch dieses Buch ein schneller Einblick über die rechtlichen Grundlagen des Leasings erlangt werden. Dies beinhaltet auch die Risiken und Vorteile, die ein Leasinggeschäft mit sich bringt.
Hierfür werden unter anderem die zivilrechtliche Behandlung des Leasingrechts, die verschiedenen Arten von Leasing, relevante Aspekte beim Abschluss des Leasingvertrags, die Besonderheiten bei einem Leasingvertrag mit einem Verbraucher und die Folgen von Pflichtverletzungen dargestellt. Zudem werden sowohl steuerrechtliche als auch bilanzrechtliche Aspekte aufgezeigt.
2. Definition des Leasings
Der Begriff „Leasing“ stammt von dem Englischen „to lease“ ab, was mieten bedeutet.
Das Leasinggeschäft existiert in vielen verschiedenen Erscheinungsformen, welche auf den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten beruhen. Aus diesem Grund ist eine einheitliche Definition nicht möglich.
Generell dient das Leasing jedoch der Nutzung einer Sache. Die Dauer der Nutzung ist befristet, wobei der Zeitraum variabel ist. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Leasingguts. Der Leasingnehmer ist lediglich berechtigt, das Gut zu nutzen und wird zugleich verpflichtet, den Erhalt der Sache sicherzustellen. Zudem ist er zur Zahlung der Leasingraten an den Leasinggeber verpflichtet.
Beispiel:
Grafikdesigner LN erstellt EDV Grafikanwendungen. Hierfür muss LN jederzeit über die neuste Technik verfügen. Aufgrund der schnellen Entwicklung im Grafikbereich ist der Kauf der neuen Hardware für ihn wirtschaftlich nicht interessant.
Da er die Hardware dennoch für seine Arbeit benötigt, entschließt er sich einen neuen Computer zu leasen. Diesen kann er dann gegen Zahlung der Leasingraten für eine bestimmte Zeit nutzen.
Leasing ist daher die Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Zahlung der Leasingraten.
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Felix Steengrafe
Diplom-Jurist
Stand: Dezember 2013
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