Lizenzverträge in der Insolvenz - Die neue Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
Lizenzverträge in der Insolvenz - Die neue Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
Wurde bislang das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines lizenzgebenden Unternehmens eröffnet, führte dies aufgrund der Kündigungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters vielfach zu erheblichen finanziellen Verlusten auf Seiten der Lizenznehmer. Mit der 2008 in Kraft tretenden Neuregelung zur Festigkeit von Lizenzen in der Insolvenz soll der Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt und die Abwanderung lizenznehmender Unternehmen ins Ausland verhindert werden.
Vor allem in der Pharmaindustrie und in der Computer- und Musikbranche räumen Inhaber geistiger Schutzrechte anderen Unternehmen Lizenzen zur Nutzung dieser Rechte ein. Wird nun über das Vermögen des Lizenzgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, fallen nach geltender Rechtslage diese Lizenzverträge als noch nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge unter § 103 Insolvenzordnung und unterliegen mithin dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters. Dieser kann dann anstelle des Lizenzgebers entweder die Erfüllung des Vertrages verlangen oder diesen aber kündigen.
Da der Insolvenzverwalter aus nachvollziehbaren Gründen an einem möglichst hohen Verwertungserlös für das jeweilige Recht interessiert ist, führte die Kündigungsmöglichkeit in der Praxis bislang vielfach dazu, dass der Insolvenzverwalter den ursprünglichen Lizenzvertrag kündigte, um mit einem anderen Unternehmen einen neuen, rentableren Lizenzvertrag abzuschließen.
Folgen für den Lizenznehmer
Dass die Kündigungsmöglichkeit für den ursprünglichen Lizenznehmer meist fatale Folgen mit sich bringen kann, liegt auf der Hand: so führt die Kündigung nicht nur zum Verlust der Lizenz, sondern oftmals auch zu erheblichen finanziellen Verlusten, da das lizenznehmende Unternehmen regelmäßig bereits Investitionen für Entwicklung oder ähnliches getätigt hat. Der Lizenznehmer kann aufgrund der Kündigung des Lizenzvertrags zwar gegen den insolventen Lizenzgeber einen Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages geltend machen. Da dieser jedoch nur als einfache Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann, wird er in der Regel auch nur mit einer geringen Quote bedient werden, sodass die Entschädigung für den Lizenznehmer meist nur gering ausfällt.
Viele lizenznehmende Unternehmen geraten deshalb durch die Insolvenz ihres Lizenzgebers selbst in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten oder im schlimmsten Fall sogar selbst in Insolvenz.
Die neue Insolvenzfestigkeit
Da andere exportierenden Länder wie etwa die USA und Japan bereits auf diese Situation reagiert und durch ihre nationale Gesetzgebung Lizenzverträge insolvenzfest geregelt haben, tritt nun mit dem neuen § 108 a Insolvenzordnung auch in Deutschland eine entsprechende Regelung in Kraft.
Nach der geplanten Neuregelung wird ein Lizenzvertrag über ein Recht am geistigen Eigentum auch mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen und die Insolvenzmasse wird dabei nur solche vertraglichen Nebenpflichten zu erfüllen haben, welche für die Nutzung des geschützten Rechts zwingend geboten sind.
Außerdem hat der Insolvenzverwalter nur noch dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn zwischen der vereinbarten und einer marktgerechten Vergütung ein krasses Missverhältnis besteht.
Fazit
Die längst überfällige Neuregelung wird nicht nur für einen angemessenen Ausgleich der Interessen von lizenzgebenden und lizenznehmenden Unternehmen sorgen, sondern auch die drohende Abwanderung lizenznehmender Unternehmen in das Ausland verhindern und im internationalen Wettbewerb zu einer nachhaltigen Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland führen.
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
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Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.
Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.
Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
- "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7
- "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
- "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
- "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so
- „Selbständigkeit in der Insolvenz“
- „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
- „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
- Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Managing Partnerin der Kanzlei Brennecke & Partner. Monika Dibbelt ist seit Jahren auf Insolvenzrecht spezialisiert und arbeitete mehrere Jahre bei einer renommierten Hamburger Insolvenzverwalterkanzlei. Sie hat den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses Insolvenzrecht erfolgreich absolviert.
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät Geschäftsführer im Vorfeld und während der Abwicklung von Firmeninsolvenzen. Sie begleitet bei der Sanierung und der rechtlichen Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in Unternehmen. Monika Dibbelt vertritt zudem Gesellschafter in allen Fragen ihrer Rechte und Pflichten bei insolvenzrechtlichen Situationen des Unternehmens.
Ihr besonderes Interesse gilt den speziellen Problemstellungen von Insolvenzplanverfahren und der Insolvenzanfechtung.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Beratung von natürlichen Personen: Das Beratungsspektrum von Monika Dibbelt umfasst hierbei die außergerichtliche Schuldenbereinigung bis hin zur Begleitung und Beratung im eröffneten Insolvenzverfahren, Begleitung beim Thema Selbständigkeit in der Insolvenz und Beratung im Hinblick auf die begehrte Restschuldbefreiung sowie die Vertretung bei Verfahren zur Versagung der Restschuldbefreiung.
Rechtsanwältin Dibbelt erstellt Liquiditätspläne, Fortführungsprognosen und Insolvenzpläne.
Ein besonderes Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat folgende Beiträge zum Insolvenzrecht veröffentlich:
- Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
- Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013
Sie hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht mitveröffentlicht, so
- Der Insolvenzplan für Unternehmer und Verbraucher, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
- Regelinsolvenz, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
Weitere Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht von Monika Dibbelt sind in Vorbereitung:
- Selbständigkeit in der Insolvenz
- Schutzschirm und Eigenverwaltung
- Die Liquidation von Kapitalgesellschaften
- Außergerichtliche Sanierung insolvenzanfechtungsfest gestalten
- Insolvenzstrafrecht und Bankrottdelikte
Rechtsanwältin Dibbelt ist Mitglied des Norddeutschen Insolvenzforums e.V.
Sie Ist Dozentin u.a. für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Insolvenzrecht und die Chance für Selbständige – Selbständigkeit in der Insolvenz
- Insolvenzrechtrechtliche Gefahren für die Berater von kriselnden Unternehmen
- Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
- Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden
- Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
- Insolvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung
- Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0
Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt
Guido Friedrich-Weiler ist
- Lehrbeauftragter an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland in Soest
- Lehrbeauftragter an der F.O.M. Fachhochschule für Ökonomie und Management in Bonn, Köln und Aachen
- Lehrbeauftragter an der Rheinische Fachhochschule Köln
- Dozent bei EIDEN JURISTISCHE SEMINARE
- Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Interimmanager und Consultants
- Lehrbeauftrager beim Bildungszentrum der Bundeswehr Mannheim
- Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
- Dozent bei Management Circle
- Dozent bei Haub & Partner
- Vortragsreferent bei IMW Bildungsinstitut der Mittelständischen Wirtschaft
- Vortragsreferent bei W.A.F. Betriebsrätefortbildung
Guido-Friedrich-Weiler ist als Interviewpartner für Fragen zur Sanierung in der Insolvenz stand er u.a. Zeitschriften wie der
Wirtschaftswoche, dem Finance Magazin oder dem Deutschlandfunk zur Verfügung.
Darüber hinaus schult er regelmäßig Mitarbeiter/innen von Insolvenzverwaltern sowie Fachanwälte und Fachanwältinnen im Insolvenzrecht.
Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler berät Gesellschafter und Geschäftsführer und begleitet Insolvenzplanverfahren von der Konzeption des Insolvenzplans bis zur Umsetzung. Eine Ausbildung zum Bankkaufmann und ein betriebswirtschaftliches Studium ermöglichen es ihm, insbesondere Fragen zur Bilanzierung und Bewertung bei der Sanierung von Unternehmen zu durchdringen.
Von 1999 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, zuletzt als Manager und Prokurist im Bereich Transaction Advisory Services, Corporate Restructuring und verfügt über Erfahrungen als sogenannter Grauverwalter. Beim OLG Köln ist Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler als Sachverständiger für insolvenzrechtliche Fragestellungen tätig. Er ist Mitglied im Arbeitskreis für Insolvenzwesen, Köln.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0221-165377-85
Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Ritterbach ist seit vielen Jahren im Insolvenzrecht tätig. Als Bankrechtlerin berät und verhandelt sie mit Darlehensgebern vorwiegend im Bereich der Umschuldung und Sanierung. Sie prüft Sicherheiten und Darlehensverträge von Banken und anderen Kapitalgebern auf deren Wirksamkeit und Reichweite, erstellt Sicherheitenspiegel zur Ermittlung freier Sicherheiten und begleitet Verhandlungen mit Banken für Vergleiche, Kreditverlängerungen oder Herabsetzungen von Darlehensraten. Sie prüft Darlehenskündigungen auf ihrer Wirksamkeit, Darlehensverträge auf Übersicherung sowie Ehegattendarlehen und Ehegattenbürgschaften auf Sittenwidrigkeit. Sie begutachtet Insolvenzanfechtungstatbestände und gestaltet Sicherungsverträge und Ratenzahlungsvereinbarungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Anfechtungssicherheit.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.
Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat zu diesen Themen veröffentlicht:
- „Kreditvertragsrecht“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-35-9
- „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-45-8
- „Bankvertragsrecht“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-32-8
- „Kreditsicherheiten“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-27
Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Insolvenzrecht und Bankrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Sicherheiten in Bankverträgen – Gestaltung und Grenzen
- Umschuldung als Sanierungsinstrument
- Bankstrategien für Mittelständler – welche Bank passt und wie man ihr begegnet
- Absicherung von Familienangehörigen gegen Unternehmerrisiken
- Leasing in der Insolvenz
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
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