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Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - Fragen der Ordnung des Betriebes


Mit der Ordnung des Betriebes ist die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb gemeint. Zur Ordnung des Betriebes gehört nicht nur die Schaffung verbindlicher Verhaltensregeln selbst, sondern schon jede Maßnahme, durch die das Verhalten des Arbeitnehmers in Bezug auf die betriebliche Ordnung berührt wird.
Mitbestimmungspflichtig ist demnach das Verbot, im Betrieb Radio zu hören oder die Anordnung über das Tragen einer Dienstkleidung, die Aufstellung einer betrieblichen Busordnung.

Vom Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, soweit es die Ordnung des betrieblichen Zusammenlebens betrifft, also vom so genannten Ordnungsverhalten ist das Arbeitnehmerverhalten hinsichtlich der Erbringung ihrer Arbeitsleistung, also ihr Arbeitsverhalten zu unterscheiden. Anordnungen des Arbeitgebers über das Arbeitsverhalten unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Mitbestimmungsfrei ist die Einführung von Erfassungsbögen für aufgewandte Arbeitszeit, der Erlass einer Dienstreiseordnung und die Einführung von Führungsrichtlinien, wohingegen so genannte Krankengespräche die betriebliche Ordnung und nicht das Arbeitsverhalten betreffen und somit mitbestimmungspflichtig sind.



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Stand: 15.06.2008


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