Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - Verlängerung und Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Eine nur vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit unterliegt demnach der Mitbestimmung des Betriebsrats. Gemeint sind die Anordnung oder die Einführung von Mehrarbeit oder Kurzarbeit, auch in Form so genannter Feierschichten.
Problematisch bei der Anordnung von Mehrarbeit ist, ob es sich dabei um einen kollektiven Tatbestand handelt, oder ob lediglich die Regelung eines Einzelfalles vorliegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Mitbestimmungsrecht immer dann gegeben, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen berührt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein zusätzlicher Arbeitskräftebedarf regelmäßig auftritt und vorhersehbar ist. Auf die Zahl der jeweils betroffenen Arbeitnehmer kommt es nicht entscheidend an
Inhalt dieses Mitbestimmungsrechts bei Mehrarbeit ist nicht in erster Linie, dass der Betriebsrat gerade der konkret notwendigen Mehrarbeit zustimmt. Das wird vielfach aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, insbesondere wenn es rechtlich der Einschaltung der Einigungsstelle bedarf.
Arbeitgeber und Betriebsrat sollten vielmehr gemeinsam im Voraus eine Regelung für diejenigen Fälle treffen, in denen Mehrarbeit erforderlich wird, die zwar als solche vorhersehbar ist, von der jedoch nicht bekannt ist, wann sie notwendig wird.
Das Mitbestimmungsrecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Arbeitnehmer freiwillig Überstunden leisten. Der Abbau bislang geleisteter Überstunden und die Rückkehr von Kurzarbeit zur Vollarbeit sind demgegenüber nicht mitbestimmungspflichtig.
Stand: 15.06.2008
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:
Rechtsanwältin Monika Dibbelt
Rechtsanwalt Tilo Schindele
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler
Rechtsanwalt Harald Brennecke
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Arbeitsrecht/ ArbeitszeitRechtsinfos/ Arbeitsrecht/ Betriebsrat/ Betriebsverfassung