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Mögliche Varianten der familienexternen Nachfolgeregelung

Die familieninterne Unternehmensnachfolge verläuft in der Regel ohne großen Aufhebens. Eine externe Lösung bedeutet dagegen in der Regel einen Wechsel des Eigentümers und bei familiengeführten Unternehmen zugleich der Ausstieg bzw. das Ausscheiden des Unternehmensgründers.

Motiv für die Wahl der externen Nachfolgeregelung liegt oft in dem Mangel an Nachfolgern im Familienumfeld. Denkbar ist aber auch, dass Familienangehörige als Nachfolger vorhanden sind, diese aber kein Interesse an der Führung des Unternehmens haben oder nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügen.

Welche familienexterne Nachfolgeregelung für den einzelnen Unternehmer in Betracht kommt, hängt allein von seinen Motiven ab. Im Folgenden wird auf die unterschiedlichen familienexternen Nachfolgeregelungen näher eingegangen:

1. Nachfolgeregelung im Wege der Fremdgeschäftsführung

Die Fremdgeschäftsführung bietet sich in den Fällen an, in denen die Geschäftsführung nicht durch Familienangehörige wahrgenommen werden kann, trotzdem aber ein Einfluss auf die Wahrnehmung der Eigentumsrechte ausgeübt werden möchte.

Häufig wird diese Form in den Fällen gewählt, wenn eine Lücke zwischen den Generationen geschlossen werden soll.

Bei dieser Variante muss sich der Unternehmer darüber im Klaren sein, dass er die Führung einem kompetenten externen Manager überlässt und seine Aufgabe sich nach einer gewissen Übergangszeit auf eine beratende und überwachende Tätigkeit reduziert bzw. beschränkt.

Wichtig: Im Rahmen der Fremdgeschäftsführung kann die Wahl der Rechtsform eine wichtige Rolle spielen. So empfiehlt sich beispielsweise die Rechtsform der AG zu wählen, wenn die Fremdgeschäftsführung nicht nur die Lücke zwischen den Generationen schließen soll oder wenn gesellschaftsrechtliche Befugnisse der Erben eingeschränkt und damit externen Managern mehr unternehmerische Freiheiten eingeräumt werden soll.

2. Nachfolgeregelung im Wege des Management-Buy-Out (MBO)

Die Variante Management-Bye-Out bedeutet, dass die Nachfolgeregelung unter Einbindung unternehmensinterner Führungskräfte erfolgt. Der Inhaber geht dabei, aufgrund er internen Kenntnisse seiner Mitarbeiter sowie des relevanten Umfeldes, von einer möglichst reibungslose Unternehmensfortführung aus. Ein solches Übernahmeteam setzt sich in der Regel aus den bisherigen Geschäftsführern und/oder den wichtigen Organen aus den Abteilungen Vertrieb und Finanzen zusammen.

Wichtig: Bei der MBO Variante kann eine sog. Konfliktsituation seitens der Buyout-Manager auftreten. Schon in der Vorbereitungsphase können Loyalitätskonflikte auftreten, in dem beispielsweise das Management als Insider des Unternehmens Verhandlungen führen muss, auf der anderen Seite aber einer Geheimhaltungspflicht unterliegt.

3. Nachfolgeregelung im Wege eines Management-Buy-In (MBI)

Im Falle des Management-Buy-Out übernimmt ein fremdes Managementteam die Führung und Geschäftsanteile des Unternehmens.

Das Risiko einer nicht erfolgreichen Nachfolge wird bei dieser Variante höher eingestuft, als bei einem Eigentümerwechsel durch Management-Buy-Out (MBO), da der Erfolgsfaktor im Rahmen des Management-Buy-In (MBI) allein in der Fähigkeit des Übernahmeteams - sich in das Unternehmen einzugliedern und das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen - liegt. Sollte eine solche Integration scheitern, sind Störungen im operativen Geschäftsablauf vorprogrammiert.

4. Stiftung als besondere Form der Nachfolgeregelung

Eine derartige Nachfolgeregelung soll eine langfristige Bestandssicherung des Unternehmens bzw. des Familienvermögens auch über den Tod des Inhabers hinaus gewährleisten. Die Begünstigten der Stiftung werden vom Stifter benannt.

Die Nachfolgeregelung in der Form der Stiftung kommt in der Praxis eher für große Mittelständler mit konzernähnlichen Strukturen in Betracht. So hat beispielsweise das Unternehmen Bertelsmann, Bosch oder Krupp diese Variante gewählt. Für die breite Masse der mittelständischen Unternehmen kommt dieser Alternative eher eine geringe praktische Relevanz zu.

Im Falle einer externen Lösung müssen die verschiedenen Optionen mit den persönlichen Vorstellungen des Unternehmers, den Unternehmensnotwendigkeiten sowie Unternehmensmöglichkeiten abgeglichen werden. Deshalb empfiehlt es sich für Unternehmer, das Thema Unternehmensnachfolge frühzeitig anzugehen.


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Stand: September 2005


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Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

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Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

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Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

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Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

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