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Private Equity – Überblick über die Beteiligungsformen

Private-Equity ist der allgemeine Begriff für privates Beteiligungskapital, das von Privaten und institutionellen Anlegern insbesondere an nicht börsenotierten Unternehmen. Im Gegensatz dazu stehen das Public-Equity, die Fremdkapitalfinanzierung. Das Private-Equity kann in folgende drei Bereiche unterteilt werden: Risikokapital, mezzanine Finanzierungen und Buy-out.

1. Risikokapital

Risikokapital, oder auch Wagniskapital bzw. Venture Capital, wird entweder in Form von vollhaftendem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten in das kapitalsuchende Unternehmen investiert. Der Risikokapitalgeber bleibt i. d.R. Stiller Gesellschafter oder Minderheitsgesellschafter.
Investitionsschwerpunkte sind hauptsächlich junge, nicht börsennotierte, technologieorientierte Unternehmen. Das Risikokapital dient größtenteils dem Unternehmensaufbau und der Unternehmensgründung. Es wird zum Teil auch für Wachstumsvorhaben verwendet. In diesem Bereich kann es zu Überschneidungen mit Mezzanine-Kapital kommen.

2. Mezzanine-Kapital

Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierung stellt als Obergebriff für verschiedene Finanzierungsarten in ihren Ausformungen einer Mittelstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital dar. Dabei wird einem Unternehmen Eigenkapital zugeführt; den Kapitalgebern aber im Gegenzug keine Stimm- oder Einflussnahmerechte wie den Gesellschaftern gewährt. Es wird hauptsächlich zur Überbrückungsfinanzierung, Unternehmensnachfolge, für Wachtumsvorhaben und eventuell für den Unternehmensaufbau von etablierten mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Es ist hier zu unterscheiden zwischen dem sog. Equity Mezzanine und dem sog. Debt Mezzanine.
a. Equity Mezzanine: Equity Mezzanine-Kapital kann eigenkapitalähnlich in Form von Genussrechten, wertpapierverbrieften Genussscheinen oder stillen Beteiligungen (typische oder atypische) in Erscheinung treten.
b. Debt Mezzanine: Debt Mezzanine-Kapital hingegen besitzt Fremdkapitalcharakter und ist in der Regel bilanziell als Verbindlichkeit zu erfassen und wird in Form von Nachrangdarlehen, Wandel- und Optionsanleihen gewährt.

3. Buy-out

Buy-out ist ein Fachausdruck für verschiedene Formen von Unternehmensübernahmen. Es wird unterschieden zwischen institutionellem buy-out, leveraged buy-out und management buy-out.
a. Institutionellen buy-out: Institutionellen buy-out (IBO) beschreibt die mehrheitliche oder vollständige Übernahme eines Unternehmens durch einen so genannten institutionellen Investor oder Finanzinvestor.
b. Leveraged buy-out: Leveraged buy-out (LBO) kann als eine mehrheitliche Übernahme durch Eigenkapitalinvestoren definiert werden und stellt momentan die wichtigste Form des buy-outs dar.
c. management buy-out: Der Begriff management buy-out (MBO) bezeichnet die mehrheitlich Übernahme eines Unternehmens durch das bisherige Management durch Erwerb.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 12/2006


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Portrait Carola-Ritterbach Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Haftung von Vermittlern und freien Anlageberatern bei Beratungsfehlern
  • Sicherheiten und ihr Nutzen in der Krise des Sicherheitengebers
  • BaFin – erlaubnispflichtige Tätigkeit oder nicht?
  • Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Streitschlichtung und Mediation im Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0


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