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Rechtsinfos/Bankrecht/Darlehen

Ein Darlehen ist wie die Leihe oder die Miete ein Rechtsverhältnis, das auf Dauer eingegangen wird. Dabei übereignet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer für einen bestimmten Zeitraum Kapital oder Sachen, die ersetzbar sind. Der Darlehensnehmer erhält dieses Kapital oder die Sachen zu seiner freien Verfügung, um sie zu nutzen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, zum vereinbarten Zeitpunkt den geschuldeten Betrag oder eine der überlassenen Sache nach Art und Güte gleiche zurückzuerstatten. Zusätzlich zahlt er die vereinbarten Zinsen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträügen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



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