Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Versicherungsrecht/KFZ-Versicherung

Mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges ist eine erhebliche Gefahr verbunden. So haftet der Halter eines Kfz nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verschuldensunabhängig. Der Halter eines Kfz haftet daher für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fahrzeuges entstanden sind. Ob ihm dabei ein Verschulden trifft ist unerheblich. Daneben bestehen natürlich auch Schadensersatzansprüche wegen schuldhaften Handelns des Fahrers und Halters.

Damit der Geschädigte seine Ansprüche aus einem Verkehrsunfall auch gegen den Halter realisieren kann, ist jeder Halter nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer dagegen ein Fahrzeug führt oder den Gebrauch gestattet, ohne das der erforderliche Versicherungsschutz besteht, macht sich nach § 6 PflVersG strafbar.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.