Rechtsinfos/Versicherungsrecht/KFZ-Versicherung
Mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges ist eine erhebliche Gefahr verbunden. So haftet der Halter eines Kfz nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verschuldensunabhängig. Der Halter eines Kfz haftet daher für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fahrzeuges entstanden sind. Ob ihm dabei ein Verschulden trifft ist unerheblich. Daneben bestehen natürlich auch Schadensersatzansprüche wegen schuldhaften Handelns des Fahrers und Halters.
Damit der Geschädigte seine Ansprüche aus einem Verkehrsunfall auch gegen den Halter realisieren kann, ist jeder Halter nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer dagegen ein Fahrzeug führt oder den Gebrauch gestattet, ohne das der erforderliche Versicherungsschutz besteht, macht sich nach § 6 PflVersG strafbar.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.