Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentümergemeinschaft
Die Eigentümergemeinschaft besteht immer aus mehreren Wohnungseigentümern. Die gesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Gemeinschaft ergeben sich im Wesentlichen aus den Bestimmungen des WEG, soweit dort keine Bestimmungen enthalten sind, findes des weiteren die Normen des BGB zur Bruchteilsgemeinschaft Anwendung.
Die Eigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am rechtsverkehr teilnimmt. Das bedeutet, dass die Gemeinschaft im eigenen Namen Verträge abschließen und im eigenen Namen klagen oder verklagt werden kann. Vertreten wird die Gemeinschaft durch den Verwalter als gesetzliches Organ.