Rechtsinfos/WEG-Recht/WEG-Verfahren
Durch die WEG-Reform ist das gerichtliche Verfahren grundsätzlich verändert worden. Früher war das Wohnungseigentumsverfahren (WEG-Verfahren) ein Verfahren der so genannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Nach der heutigen Rechtslage werden alle Verfahren in Wohnungseigentumsangelegenheiten unter der Geltung der Verfahrensordnung der ZPO im streitigen Zivilprozess geführt, egal ob diese aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ihrem Verhältnis zur teilrechtsfähigen Gemeinschaft oder aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten der Eigentümer untereinander und des Verwalters resultieren.