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Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens der finanzierenden Bank

BGH - Kammergericht - LG Berlin 27.5.2008 XI ZR 132/07 a) Zu den Voraussetzungen der objektiven Evidenz unrichtiger Angaben im Sinne des Senatsurteils vom 16. Mai 2006 (Fußnote). b) Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind. BGB §§ 123, 276 (Fußnote), §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=23901


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