Logo Brennecke & FASP Group

Sozialversicherungsgrenzen für 2005

Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung beschlossen. Damit werden die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Rechengrößen bestimmt. Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn sie im Jahr mehr verdienen als 46.800 €. Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn sie im Monat mehr verdienen als 3.900 € . Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden berechnet von jährlich höchstens 42.300 €. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden berechnet von monatlich höchstens 3.525 €. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt im Jahr 62.400 € (Fußnote) / 52.800 € (Fußnote) Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden berechnet von monatlich höchstens 5.200 € (Fußnote) / 4.400 € (Fußnote) Bezugsgröße in der Sozialversicherung (Fußnote) 2.415 € (Fußnote) / 2.030 € (Fußnote) Geringfügigkeitsgrenze (Fußnote) 400 € Die Beitragssätze für die Krankenversicherung werden individuell von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 1,7 %. Der Rentenversicherungsbeitragssatz liegt bei 19,5 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt bei 6,5 %. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Ausnahmen: · Kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 23. Lebensjahr müssen ab dem 1.1.2005 zusätzlich 0,25 Prozentpunkte bezahlen. Der Beitragssatz erhöht sich für solche Mitglieder somit auf 1,95 %. Davon trägt der Arbeitgeber 50 % von 1,7 % = 0,85 %, der Arbeitnehmer 1,1 %. Kinderlose Mitglieder, die vor dem 1.1.1940 geboren sind, sowie Wehr- und Zivildienstleistende sind von der Zuschlagspflicht ausgenommen.· Im Bundesland Sachsen beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung 1,35 %, der Arbeitgeberanteil 0,35 %. Kinderlose Arbeitnehmer in Sachsen tragen unter weiteren Voraussetzungen (Fußnote) 1,6 % ab 1.1.2005.· Bei sog. Gleitzonenjobs - also bei Arbeitsentgelten zwischen 400 und 800 Euro - steigt der Arbeitnehmerbeitrag in dieser Progressionszone aufgrund einer bestimmten Berechnungsformel linear von ca. 4 % auf den vollen Beitrag an.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2005


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosVersicherungsrechtKrankenversicherung
RechtsinfosArbeitsrechtVergütungAbzüge