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Strafrechtliche Risiken der Tätigkeit des Steuerberaters - 1. Steuerhinterziehung - Steuerberater als Täter


Steuerhinterziehung kann durch jedermann begangen werden. Demnach auch durch den steuerlichen Berater. Der Steuerberater kann hierbei Täter einer Steuerstraftat oder Teilnehmer an einer Steuerstraftat sein.
Täter ist der Steuerberater dann, wenn er den Tatbestand der Steuerhinterziehung vorsätzlich selbst verwirklicht und somit den Taterfolg herbeiführt.


Der Steuerberater handelt als Täter, wenn er steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber den Finanzbehörden falsch oder unvollständig angibt. Hierbei unterschreibt der Steuerberater die Steuererklärung selbst und ist damit Urheber dieser Erklärung - unabhängig davon, bei wem die Folgen der Steuerverkürzung tatsächlich eintreten. Diese Fallkonstellation kann vorliegend bei den Steuererklärungen, bei denen eine eigenhändige Unterschrift des Erklärungspflichtigen nicht vorgesehen ist. Dies sind u. a. Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Erbschaftsteuererklärungen u.a..

Weiterhin kann der Steuerberater als Täter handeln, wenn er gegenüber den Finanzbehörden auftritt und z. B. Fragen falsch beantwortet oder mit falschen Angaben Stundungen, Steuererlasse oder ähnliches erwirkt.
Die rein interne Tätigkeit des Steuerberaters, bei der er nach außen hin nicht in Erscheinung tritt, ist strafrechtlich in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung, da sie zumeist als Vorbereitungshandlungen zu qualifizieren ist.

Eine Täterschaft des Steuerberaters kommt allerdings auch dann in Frage, wenn er die von ihm vorbereiteten Erklärungen nicht selbst unterschreibt. Unterschreibt der Mandant eine unrichtige oder unvollständige Erklärungen, ohne die falschen oder unvollständigen Angaben zu erkennen, die der Steuerberater jedoch bewusst falsch oder unvollständig angegeben hat, gilt der Steuerpflichtige als Werkzeug des Steuerberaters, der in mittelbarer Täterschaft handelt.

Dieser Artikel ist Teil einer Serie zum Thema "Strafrechtliche Risiken der Tätigkeit des Steuerberaters"


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Stand: Januar 2007


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