Telekommunikationsgesetz Teil 5 Aktuell
TKG aktuell
Das ehemalige Fernmeldegesetz wies aus Sicht der Datenschützer einen ursprünglichen Schutzcharakter auf - mittlerweile jedoch hat sich das TKG weitgehend zu einem Wirtschaftsgesetz gewandelt. Der Schutz wird heute hauptsächlich noch durch das Grundgesetz gewährleistet.Die Schutzverpflichtungen der Netzbetreiber sowie deren Informationspflichten dem Kunden gegenüber sind eindeutig positiv zu bewerten. Skeptisch betrachtet wird allerdings das automatisierte Auskunftsverfahren. Gerade die Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Kundendaten wird am meisten diskutiert, kritisiert und auch juristisch kommentiert.
Der Schutz der personenbezogenen Kundendaten war bislang in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung geregelt und wurde mit der Gesetzesänderung vom 18. Februar 2007 nunmehr in das TKG eingegliedert.
Diese Gesetzesänderung im neuen TKG provoziert jedoch auch einen neuen (juristischen) Streit, nämlich an der Stelle um die sog. „neuen Märkte“. Für diese soll das neue TKG nach der jetzigen, aktuellen Fassung nicht gelten. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Einführung etwa des neuen Glasfasernetzes V-DSL der Deutschen Telekom AG als „neuer Markt“ daher faktisch privilegiert ist. Da sonst alle weiteren TK-Leistungen weiterhin den Regulierungen des TKG unterliegen, bedeutet das durch die Ausnahme schlechthin eine Verzerrung und Eingriff in die Wirtschaft und Marktmechanismen.
Aufgrund dessen hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet und eine schriftliche Ermahnung an die Bundesregierung weitergeleitet. In der Begründung führt die europäische Kommission an, das Gesetz hebele damit den Wettbewerb aus. Bei der Definition und Analyse von Märkten gemäß EU-Vorschriften beschneide das neue Gesetz außerdem die Reichweite und Entscheidungsfreiheit der Bundesnetzagentur. Die Entscheidung hängt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Eilverfahren und es wird angenommen, dass die Entscheidung Deutschlands, die Telekom auf diese Weise der Regulierung zu entziehen, zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten nicht nur auf EU-Ebene führen wird, sondern gerade auch auf nationaler Ebene. Eine abschließende Beurteilung der Rechtlage ist daher derzeit nicht möglich.
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Stand: 03/07
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