Umschlag von Gütern kann eigenständige Teilstrecke sein
Umschlag von Gütern kann eigenständige Teilstrecke sein
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 19.08.2004 (AZ: 6 U 178/03) entschieden, dass der Umschlag von Gütern vom Seeschiff auf den Lkw eine eigenständige Teilstrecke im Rahmen eines multimodalen Transports sein kann, wenn er wegen seines Aufwandes eigenes Gewicht besitzt und sich als Beförderung darstellt. Ist der Umschlag nicht als eigenständige Teilstrecke anzusehen, ist die Phase des Entladens der vorangegangenen, die Phase des Beladens dagegen der nachfolgenden Teilstrecke zuzuordnen.
Stand: November 2005