Unternehmenssanierung durch Insolvenzplan - ein Kurzüberblick
Theorie: Unternehmenssanierung
Praxis: Unternehmenszerschlagung
Eine Unternehmenssanierung durch einen Insolvenzplan ist in der Praxis noch selten. Dies liegt zum Teil an der fehlenden Kenntnis von Insolvenzplan und dessen Möglichkeiten, zum Teil an der wesentlich zu spät einsetzenden Auseinandersetzung mit dem Thema in der Krise des Unternehmen.
Der Grundgedanke der Insolvenzordnung ist die Erhaltung und Sanierung von Unternehmen. Die Zerschlagung ist lediglich als letztes Mittel vorgesehen.
Da jedoch die meisten Unternehmen der Tatsache der Insolvenzlage viel zu spät ins Auge sehen, bleibt für den Insolvenzverwalter in der Mehrheit der Fälle nur der Weg der verwertenden Zerschlagung oder - bereits als erfreuliche Ausnahme - der übertragenden Unternehmenssanierung.
Der Insolvenzplan als Chance zur Unternehmenssanierung
Das Insolvenzplanverfahren (§ 217 ff InsO) bietet Unternehmen die Chance, eine Reorganisation auch noch dann durchzuführen, wenn ein Insolvenzverfahren für das Unternehmen nicht mehr zu vermeiden ist.
Dabei ist ein Insolvenzplan um so Erfolg versprechender, je früher das Unternehmen Maßnahmen zur Krisenbewältigung einleitet. In der Regel erfolgt dies jedoch erst mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit - und damit zu spät.
Da ein Insolvenzplanverfahren im Rahmen eines ordentlichen Insolvenzverfahrens erfolgt, muss ein eigener Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. In der Praxis sollte bereits bei Antragstellung der - sorgfältig auszuarbeitende - Insolvenzplan vorgelegt werden, da der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter andernfalls bereits beginnt, die Weichen für die Abwicklung des Unternehmens zu stellen und damit eine geplante Unternehmenssanierung gefährdet.
Ein Insolvenzplan kann jedoch auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens erstellt werden.
Anforderungen an einen Insolvenzplan
Ein annahmefähiger Insolvenzplan ist weitaus mehr als ein gut geschriebener Plan des Geschäftsführers, wie er das Unternehmen retten will. Ein Insolvenzplan erfordert eine gründliche Prüfung des Unternehmens und eine detaillierte Darstellung der insolvenzrechtlich und betriebswirtschaftlich zu berücksichtigenden Massnahmen.
Aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen wird ein erfolgversprechender Insolvenzplan in der Praxis von einem insolvenzrechtlich erfahrenen Berater erstellt werden müssen. Auch betriebswirtschaftlich noch so brilliante Insolvenzpläne haben ohne die Berücksichtigung der komplexen insolvenzrechtlichen Hintergründe keine ernsthafte Chance zur Realisierung und damit zur Unternehmenssanierung.
Insolvenzplan bedarf Zustimmung der Gläubiger
Ein Insolvenzplan bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Gläubiger. Es muss jedoch nicht jeder Gläubiger zustimmen - gewisse fehlende Zustimmungen können ersetzt werden. Das Zustimmungsverfahren erfolgt dabei nach Gläubigergruppen.
Durch eine geschickte Gestaltung des Insolvenzplans kann ein erfahrender Insolvenzrechtler die Wahrscheinlichkeit für das Erreichen der erforderlichen Zustimmungsquote deutlich erhöhen.
Ein angenommener Insolvenzplan ändert nichts daran, dass ein Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis eingesetzt bleibt. Die in der Insolvenzordnung vorgesehene Alternative der Eigenverwaltung wird in der Praxis von Insolvenzgerichten kaum angenommen.
Ein erfolgreicher Insolvenzplan führt zur Unternehmenssanierung durch Beseitigung der Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) und in der Folge zur Aufhebung der Insolvenz.
Näheres zum Thema Unternehmenssanierung durch Insolvenzplan erfahren Sie in der Serie über das Insolvenzplanverfahren im Bereich Insolvenz / Unternehmenssanierung / Insolvenzplan.
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Stand: 2007
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Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.
Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.
Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
- "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7
- "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
- "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
- "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so
- „Selbständigkeit in der Insolvenz“
- „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
- „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
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