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Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung bei Baustofflieferanten

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch AGB (Fußnote) von Baustofflieferanten weisen regelmäßig einen sog. verlängerten Eigentumsvorbehalt auf, wonach das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung der Forderung auch bei Weiterveräußerung bestehen bleibt. Gleichzeitig wird die Forderung aus Weiterveräußerung an den Lieferanten abgetreten. Der Eigentumsvorbehalt als solcher nutzt regelmäßig wenig, da das Eigentum mit Einbau der gelieferten Sache in ein Grundstück kraft Gesetzes untergeht. Sinnvoll und möglich ist hingegen die Abtretung der aus dem Einbau resultierenden Werklohnforderung des Lieferantenkunden. In vielen Fällen ist aber die Abtretung dieser Forderung unwirksam, weil zu unbestimmt. Kommt es zum Streit, ist daher der Wortlaut der AGB entscheidend. Für Lieferanten tun sich an dieser Stelle erhebliche Lücken für den Fall der Insolvenz des Lieferantenkunden auf. Tipp: Ohne wirksame Forderungsabtretung sind die AGB nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Baustofflieferanten, die AGB verwenden, sollten diese daher unbedingt auf ihre Wirksamkeit in diesem Fall überprüfen lassen.


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Stand: 11.08.2006


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Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Dibbelt prüft AGB und AVB auf Rechtswirksamkeit und Wettbewerbsverstöße. Sie erstellt neue und überarbeitet bestehende AGB und passt Ihr „Kleingedrucktes“ an die aktuelle Rechtsprechung an, um Abmahnungen von Konkurrenten wegen unzulässiger AGB zu vermeiden und rechtssichere Vertragsgrundlagen zu schaffen. Rechtsanwältin Dibbelt erstellt neue AGB wie  Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen und andere Musterverträge. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Dibbelt ist die Prüfung der wirksamen Einbeziehung der AGB in den Vertrag im alltäglichen Geschäftsverkehr und im Internet genauso wie bei widerstreitenden AGB. Ein besonderes Augenmerk legt Rechtsanwältin Dibbelt auf ihr persönliches Geschäftsmodell und die besonderen Interessenschwerpunkte ihrer Mandanten. Neben der Überprüfung der AGB-Klauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung ist vielen Mandanten das Anliegen die Haftungs- und Verschuldensklauseln klar und einfach zu gestalten.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema

  • AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater und Rechtsanwälte
  • Widerrufsbelehrungen: Gestaltung und Anwendung
  • Die „AGB-Schlacht“ gewinnen: Wie man mit widersprechenden AGB bei Bestellung und Lieferung umgeht
  • Gefahren bei (ungeprüfter) Übernahmen fremder Geschäftsbedingungen

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