Welche Produkte fallen unter das Produkthaftungsgesetz?
Was ist ein Produkt?
Nach § 2 ProdHaftG ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität, ein Produkt.
Danach zählen als Produkte im Sinn des Produkthaf-tungsgesetzes:
Konsumgüter jeder Art
Technische Anlagen
Maschinen und Geräte
Fahrzeuge
Chemische Erzeugnisse, Stoffe und Zuberei-tungen
Nahrungsmittel
Elektrizität, Fernwärme, Gas, Wasser
Menschliche Organe
Verpackungsmaterialien
Landwirtschaftliche Naturprodukte
Jagderzeugnisse
Forstwirtschaftliche Produkte
Naturprodukte
Nicht ausschlaggebend für die Einstufung als Produkt ist die Art und Weise der Herstellung sowie der Einbau in ein anderes Produkt.
Beispiel: Die Bremsen für ein Hydraulisches Dreh-gerät werden vom Zulieferer geliefert und vom Endhersteller nur noch eingebaut.
Unbewegliche Sachen, z.B. Gebäude, Brücken etc. sind keine Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz. Allerdings bleiben die verbauten Produkte, Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Die Herstellerhaftung für fehlerhafte Bauteile bleibt damit bestehen.
Beispiel: Der Hersteller von fehlerhaften Dachträgern kann beispielsweise dafür haften, dass das Dach infolge der Fehlerhaftigkeit einstürzt.
Arzneimittel werden dagegen nicht vom Produkthaftungsgesetz erfasst. Die Haftung für Arzneimittel richtet sich ausschließlich nach dem Arzneimittelgesetz.
Dagegen fallen auch gebrauchte Produkte in der Regel unter das Produkthaftungsgesetz. Die Weiterveräußerung spielt insoweit für die Haftung des Herstellers keine Rolle. Allerdings kommen in solchen Fällen dem Hersteller gewisse Beweiserleichterungen zugute.
Wird das gebrachte Produkt allerdings modernisiert bzw. runderneuert ist das veränderte Produkt als neue Sache zu bewerten.
Bei Computersoftware als Produkte gehen die Meinungen auseinander. Man wird davon ausgehen können, dass Computersoftware, die auf Datenträgern gespeichert wird, auch als Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes gelten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Standartsoftware handelt. Auch wenn Software lediglich online übermittelt wird, wird sie nach überwiegender Meinung zumindest im Falle einer Speicherung ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Die europäische Kommission geht sogar noch weiter. Nach ihrer Auffassung sind auch reine Informationen und online übertragene Software ohne Speicherung, Produkte im vorgenannten Sinn.
Stand: 03.06.2008
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Das Referat Haftungsrecht wird bei FASP betreut von:
Harald Brennecke berät und vertritt Unternehmer und Unternehmen in Bezug auf Schadensersatzansprüche und alle anderen Bereiche des Haftungsrechts.
Sein besonderes Interesse liegt in der Beratung und Vertretung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Insolvenzverwaltern und Gesellschaftern. Geschäftsführer unterliegen erheblichen Haftungstatbeständen. Er verhandelt Ansprüche von Insolvenzverwaltern insbesondere nach § 64 GmbHG gegen Geschäftsführer von GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften sowie gegen den Director von Limiteds.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Bereich Gesellschafts- und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Das Recht der GmbH", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- "Die Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG"
Harald Brennecke ist Dozent für Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Im Bereich Haftungsrecht bietet er Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Geschäftsführerhaftung – Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften: das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
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