Widerspruch - Reaktionen und Vorgehensweise
Wird eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (Fußnote) zum deutschen Markenregister angemeldet, läuft nach Veröffentlichung der Eintragung im Markenblatt die dreimonatige Widerspruchsfrist. Damit soll allen Inhabern von Marken mit älteren Rechten die Möglichkeit gegeben werden, im Falle einer Kollision frühzeitig die Angelegenheit mit dem Neuanmelder zu klären.
Oft versuchen auch die Inhaber älterer Rechte die Sache zunächst ohne Widerspruch direkt mit dem Neuanmelder zu klären, da sie die Widerspruchsgebühr von 120 EUR sparen wollen und das Widerspruchsverfahren sich je nach dem sehr in die Länge ziehen kann. Hier können sich die Parteien dann frei einigen. Zum Teil verzichtet der Anmelder auf bestimmte Waren- oder Dienstleistungsbereiche oder man einigt sich für bestimmte Nutzungen auf eine Lizenzgebühr oder eine Nichtangriffsvereinbarung.
Erhebt der Inhaber älterer Rechte doch Widerspruch, fordert das DPMA den Neuanmelder zu einer Stellungnahme binnen zwei Monaten auf und entscheidet darüber, ob tatsächlich eine Kollision vorliegt oder nicht. Dieses Verfahren sollte, soweit die Situation nicht völlig aussichtslos ist auch durchgeführt werden. Denn dem Neuanmelder entstehen dadurch außer möglichen Anwaltskosten in aller Regel keine weiteren Kosten und die Situation ist anschließend, soweit kein Rechtsmittel eingelegt wird, amtlich geklärt.
Neben dem Argument, dass entweder das Kennzeichen selbst und/oder die Waren- oder Dienstleistungsklassen nicht ähnlich sind oder sich daraus wenigstens keine Verwechslungsgefahr ergibt, sollte auch immer geprüft werden, ob der Gegner seine Marke in den geltend gemachten Bereichen überhaupt benutzt. Denn um den Markenschutz einer Marke zu erhalten muss ab fünf Jahren nach der Anmeldung in den reservierten Branchenbereichen auch tatsächlich genutzt werden. Dies hat der Markeninhaber im Streitfall auch zu beweisen. Gelingt dieser Beweis nicht, muss er seine eigene Marke, mit der er den Widerspruch gegen die neu angemeldete Marke begründet hat löschen lassen.
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Das Referat Markenrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Markenanmeldungen für deutsche Marken, europäische Marken (Gemeinschaftsmarke) sowie internationale Marken (IR-Marke). Er unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Markenverletzungen und bei Fragen der Nichtigkeit von Markenanmeldungen.
Er tätigt als Markenanwalt die Anmeldung von Wortmarken, Bildmarken, Wortbildmarken, dreidimensionalen Marken, Farbmarken oder Geschmacksmustern und verteidigt eingetragene Marken. Er berät über den möglichen Schutz von geografischen Herkunftsangaben, Werktiteln von Zeitschriften, Büchern, Filmen, Software oder Spielen, Geschäftsbezeichnungen oder Designs. Er führt Markenrecherchen durch, um Kollisionen mit bestehenden Anmeldungen zu vermeiden, die sehr teuer werden könnten. Rechtsanwalt Brennecke begleitet und verhandelt Markenkaufverträge sowie Lizenzverträge zur Nutzung von Marken.
Er vertritt bei Streitigkeiten um Domainnamensrechte und Unternehmenskennzeichen,
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat veröffentlicht:
- „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", ISBN 978-3-939384-22-9"Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
- „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
- "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
- "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Markenrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet im Bereich des Markenrechts folgende Vorträge an:
- Marken als strategischer Schutz des Unternehmenswerts
- Der Wert von Marken
- Markenschutz in Deutschland und Europa – wie weit ein Markenschutz sinnvoll ist
- Der Schutz von Domainnamen als Namensrecht und markenähnliches Recht
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