Wie kann ich als Importeur mein Haftungsrisiko minimieren?
- Spezialgesetze und deren Anwendbarkeit auf den Importeur prüfen (Beispielsweise Geräte und Produktsicherheitsgesetz, Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz).
- Dem ausländischen Hersteller konkrete Vorgaben bezüglich den Sicherheitsstandards erteilen.
- Vertragswerke überprüfen und Dokumentationspflichten fordern.
- Anforderungen an Begleitdokumentationen, festlegen.
- Für den Fall der Haftung: Vertragliche Rückgriffsansprüche gegen den ausländischen Hersteller vereinbaren.
- Produkte vor dem Import hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsstandards überprüfen.
- Versicherungsschutz überprüfen und ggf. anpassen.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 05.06.2008
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Datenschutzrecht wird bei FASP betreut von:
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.
Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:
- „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
- "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Einführung in das Datenschutzstrafrecht
Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
- Datenschutzstrafrecht
- Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28