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Zur Überprüfbarkeit des Bestellungsaktes eines Wahlvorstandes

Zur Überprüfbarkeit des Bestellungsaktes eines Wahlvorstandes im Rahmen der Einleitung einer Betriebsratswahl. Zum Pflichtenkreis des Wahlvorstandes und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Einstweiligen Verfügungsverfahren.

1. Zum Pflichtenkreis des Wahlvorstandes gehört es, Fehler, die die Betriebsratswahl anfechtbar machen, zu vermeiden. Liegt ein Anfechtungsgrund vor, hat der Wahlvorstand die laufende Wahl abzubrechen, wenn sich der Wahlfehler nicht anderweitig beheben oder korrigieren läßt (Fußnote).

2. Anfechtungsberechtigte können diese Verpflichtung des Wahlvorstandes im Wege der Einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn feststeht, dass ein entsprechender Wahlfehler vorliegt.

BetrVG §§ 14 a, 16, 17, 19
ZPO § 940


Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=arbeitsrecht&nr=4452


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Stand: 24.08.2005


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Gericht / Az.: ArbG Berlin 38 BVGa 18453/05

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