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Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 03-1, Europäischer

3.3. Europäischer Verhaltenskodex für Franchising

Der europäische Verhaltenskodex für Franchising wurde von der European Franchise Federation unter Zusammenarbeit mit deren Mitgliedern, also den nationalen Franchiseverbänden, sowie der EU-Kommission erarbeitet und herausgegeben. Der Verhaltenskodex soll eine möglichst einheitliche Grundlage für die Entwicklung des Franchisings in Europa schaffen. Dennoch stellt der Ehrenkodex keine allgemeinverbindliche Rechtsgrundlage dar. Er gilt ausschließlich für Franchisegeber, die einem Mitglied der EFF angehören. Ein Franchisegeber ist als Mitglied eines Franchiseverbandes daher in vollem Umfang an den europäischen Verhaltenskodex für Franchising gebunden uns muss seinem künftigen Franchisenehmer vor Vertragsschluss eine Kopie des Ehrenkodex aushändigen. Ist ein Franchisegeber hingegen kein Mitglied, so ist er weder an den Verhaltenskodex gebunden, noch kann er sich auf diesen berufen.

Beispiel 29: deutsche Franchiseverbände                                                                                                                                                                    Ein zentraler deutscher Verband für Franchisegeber und Franchisenehmer ist der Deutsche Franchise-Verband e.V. (http://www.dfv-franchise.de). Ein deutscher Verband für Franchisenehmer ist der deutsche Franchise-Nehmer Verband e.V. (http://www.dfnv.de/)

Neben der bereits bekannten Definition des Franchisings ( 1.1.) stellt der Verhaltenskodex Leitsätze auf, in denen die Rechte und Pflichten des Franchisegebers ( 7.) und des Franchisenehmers ( 8.) festgelegt sind. Diese Richtlinien werden durch Regelungen zur Partner-Werbung und einer Hilfestellung zur Auswahl eines passenden Franchisenehmers ergänzt. Abschließend regelt der Kodex, welche Mindestinhalte der Franchisevertrag aufzuweisen hat.

Diese sind im Einzelnen:

  • Die Rechte und Pflichten des Franchisegebers,
  • die Rechte und Pflichten des Franchisenehmers,
  • die dem Franchisenehmer zur Verfügung zu stellenden Waren und Dienstleitungen,
  • die Zahlungsverpflichtungen des Franchisenehmers,
  • die Vertragsdauer,
  • die Grundlage für eine Vertragsverlängerung,
  • die Bedingungen für eine Übertragung oder einen Verkauf des Franchisegeschäftes durch den Franchisenehmer,
  • die Bestimmungen über den Gebrauch des Firmennamens, des Logos und dergleichen durch den Franchisenehmer,
  • Regelungen zum Vertragsende

Außerdem kann der Verhaltenskodex durch Zusätze der nationalen Franchiseverbände ergänzt werden.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising" von Harald Brennecke und Christian Metzger, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de  ISBN 978-3-939384-15-1.


 

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Stand: September 2007


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Herausgeber / Autor(-en):

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit Jahren im Vertriebsrecht, insbesondere in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig.

Er vertritt Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen. Er begleitet bei Auseinandersetzungen über Provisionen, Überhangsprovisionen oder Handelsvertreterausgleich für Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Franchisenehmer. Er begleitet bei der Erstellung n Prüfung von Buchauszügen.

Er begleitet den Aufbau und die Konzeption von Franchisesystemen und Partnersystemen im Bereich Handel, Dienstleistung und Beratung. Er gestaltet und prüft Franchiseverträge und Masterfranchiseverträge. Er verhandelt für Parteien von Franchisesystemen im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit und vertritt bei Verletzungen der Verpflichtungen von Franchisegebern und Franchisenehmern.

Rechtsanwalt Brennecke vertritt weiterhin bei der Verletzung von Wettbewerbsverboten und Geschäftsgeheimnissen. Er ist besonders spezialisiert auf zivilrechtliche wie strafrechtliche Verfahren in Bezug auf  unzulässige Verwendung von Kundendaten und anderen Geschäftsgeheimnissen (17 UWG).

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat mehrere Bücher im Bereich Vertriebsrecht veröffentlicht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0


Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Vertriebsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Provision des Handelsvertreters
  • Handelsvertreterausgleich in der aktuellen Rechtsprechung
  • Der Buchauszug – Anforderung und Auswertung
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  • Der Aufbau von Franchisesystemen
  • Kundendatenschutz aus rechtlicher und praktischer Sicht
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  • Grundlagen der Franchise – wie Franchisenehmer gute Franchisesysteme erkennen
  • Schuldübernahme des vorhergehenden Franchisenehmers nach 25 HGB als Risiko bei der Fortführung Franchisestandorte durch neue Franchisenehmer
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis


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