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Das Wettbewerbsrecht - Eine Einführung (Teil 10)

Das Wettbewerbsrecht - Eine Einführung (Teil 10)

I. Schadensersatzanspruch

Derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig einen Wettbewerbsverstoß begeht, ist dem Mitbewerber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, vgl. § 9 UWG. Der Umfang des Schadensersatzes richtet sich hierbei nach den allgemeinen Vorschriften des BGB (§§ 249 ff. BGB).

§ 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb enthält darüberhinaus das sog. Presseprivileg, wonach Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen von periodischen Druckschriften wie beispielsweise Verleger und Redakteure nur geltend gemacht werden können, wenn diese vorsätzlich gehandelt haben. Ein vorsätzlicher Verstoß läge etwa dann vor, wenn ein Verleger positiv wusste, dass die von ihm veröffentlichte Werbeanzeige irreführende und folglich wettbewerbswidrige Angaben enthält.

II. Anspruch auf Gewinnabschöpfung

Die bereits vorgenannten Ansprüche werden durch den sog. Gewinnabschöpfungsanspruch ergänzt, wonach derjenige, der wettbewerbswidrig gehandelt hat, auf Herausgabe des dadurch erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt in Anspruch genommen werden kann, vgl. § 10 UWG.

Voraussetzung hierfür ist eine vorsätzliche Zuwiderhandlung sowie eine Gewinnerzielung zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern, wobei unter den Begriff des Abnehmers nicht nur Verbraucher, sondern auch Mitbewerber fallen.

Anspruchsberechtigt zur Geltendmachung des Anspruchs sind jedoch nur Wettbewerbsverbände, Verbraucherverbände, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.


 

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Stand: November 2007


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Das Referat Medienrecht wird bei FASP betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Harald Brennecke beschäftigt sich mit Medien- und urheberrechtlichen Fragestellungen. Er berät zu Urheberrechten, Presserecht, Berichterstattung und Firmenpräsentationen in Presse, Fernsehen, Internet und anderen Medien. Er vertritt bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen.  Er setzt den Anspruch auf Löschung von Einträgen bei Suchmaschinenbetreibern durch.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im gewerblichen Rechtsschutz veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", JAHR, ISBN 978-3-939384-22-9"
  • Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Medienrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Persönlichkeitsschutz im Internet
  • Das Recht auf Vergessen – Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Onlineshops rechtssicher gestalten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:  
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

Normen: §§ 1 ff. UWG