Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 05 – Hersteller-Leasing
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Felix Steengrafe
Diplom-Jurist
Durch das Hersteller-Leasing versucht der Hersteller den Absatz seiner Waren zu erhöhen.
5.2.1. Definition des Hersteller-Leasing
Beim Hersteller-Leasing schließt der Hersteller des Leasingobjekts selbst mit dem Leasingnehmer den Leasingvertrag ab. Die Leasingverhältnisse können in direkte und indirekte Leasingverträge unterschieden werden. Ein indirektes Leasingverhältnis besteht, wenn eine vom Hersteller unabhängige Leasinggesellschaft mit dem Leasingnehmer den Leasingvertrag abschließt (Vgl. Wandt, Leasing, S. 23).
Beim direkten Leasingvertrag ist der Leasinggeber der Hersteller oder eine Tochtergesellschaft von diesem. Häufig werden Leasingfirmen gegründet, die in einer wirtschaftlichen Beziehung zum Hersteller stehen.
Beispiel:
Neben dem Automobilhersteller A existiert die Autobank LG, die rechtlich selbstständig, wirtschaftlich jedoch mit dem A verbunden ist. A und LG arbeiten im Kfz-Vertriebssystem zusammen. LG verleast die von A produzierten Autos an den Leasingnehmer. Aufgrund dieser wirtschaftlichen Verflechtungen tritt LG nicht als unabhängiger Leasinggeber auf, es liegt direktes Leasing vor.
5.2.2. Abgrenzung zum Operating-Leasing und Finanzierungs-Leasing
Das Hersteller-Leasing grenzt sich zum Operating-Leasing und zum Finanzierungs-Leasing dadurch ab, dass wie beim direkten Leasing das Dreipersonenverhältnis Hersteller, Leasinggeber und Leasingnehmer fehlen kann.
5.2.3. Rechtliche Einordnung des Hersteller-Leasing
Wegen der beabsichtigten Amortisation ist dieser Leasingvertrag wie ein Finanzierungsleasingvertrag zu behandeln.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kaptalmarktrecht und Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7
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Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin
Felix Steengrafe
Diplom-Jurist
Stand: Februar 2014
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