Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten –Teil 04 – weitere Aspekte des Pfändungsschutzes
Herausgeber / Autor(-en):
Christoph Paul
wissenschaftlicher Mitarbeiter
1.3.2 Zeitpunkt des Vorliegen der Voraussetzungen
Die Voraussetzungen des § 851 c Abs. 1 ZPO müssen kumulativ zum Zeitpunkt der Pfändung oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Es wird nicht darauf abgestellt, dass der Vertrag ursprünglich den Voraussetzungen genügte, sondern ob diese vor der Pfändung unwiderruflich vereinbart wurden.
1.3.3 Rechtsfolge
Erfüllt der Versicherungsvertrag alle oben genannten Voraussetzungen und ist die Umwandlung gemäß § 167 VVG beantragt, ist im Fall, dass der Schuldner den Versicherungsfall erlebt, seine Altersvorsorge wie ein Arbeitseinkommen vor Pfändung geschützt. Sollte der Todesfall des Schuldners eintreten, bevor die Ausschüttung der Altersvorsorge beginnt, gehen die Kapitalleistungen gemäß § 1967 BGB auf die Erben über. Die Erben haften jedoch für die Schulden des Erblassers, so dass Gläubiger nun auf das Kapital zugreifen können, da es jetzt nicht mehr den ursprünglichen Zweck der Vorsorge erfüllt.
1.3.4 Pfändungsschutz für das Vorsorgekapital
§ 851 c Abs. 2 ZPO schützt das für die Altersvorsorge angesammelte Vermögen. Der Pfändungsschutz entfaltet sich hier bereits in der Ansparphase. Die jährlichen pfändungsfreien Ansparbeträge steigen mit dem Alter des Schuldners. Die Spanne des vor Pfändung geschützten Altersvorsorgekapitals reicht von 2.000,-- € mit Vollendung des 18. Lebensjahres, bis zu maximal 256.000,-- € mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Sollte der Rückkaufswert der Alterssicherung den unpfändbaren Betrag überschreiten, sind wiederum 3/10 des über-schießenden Betrags vor Pfändung geschützt.12
Beispiel 1:
Sollte der Rückkaufwert einer Alterssicherung eines 18 Jahre alten Schuldners 3.000,-- € betragen, so kann der Gläubiger auf 700,-- €, also 7/10 des Überschusses von 1.000,-- €, zugreifen. Die restlichen 300,-- € sind pfändungsgeschützt.
Tritt der Fall ein, dass der Rückkaufswert dreimal so hoch ist wie der vor Pfändung geschützte Betrag, so ist alles das, was über dem dreifachen Wert des pfändungsfreien Betrags liegt, ohne Einschränkung pfändbar.13
Beispiel 2:
Sollte der Rückkaufwert einer Alterssicherung eines 18 Jahre alten Schuldners 8.000,-- € betragen, so sind 2.000,-- € uneingeschränkt pfändbar. Von den übrigen 4.000,-- € Überschuss sind genau wie im ersten Beispiel 7/10, also 2.800,-- €, pfändbar. Insgesamt kann also eine Summe von 4.800,-- € gepfändet werden.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten“ von Dr. Maren Augustin, Fachanwältin für Insolvenzrecht, und Christoph Paul, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-43-4.
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Herausgeber / Autor(-en):
Christoph Paul
wissenschaftlicher Mitarbeiter
Stand: September 2014