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Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 32 – Regelmäßige Kontrolle nach dem Rentenbescheid (Fortführung 2)


Herausgeber / Autor(-en):
Anna Martyna Werchracki
wissenschaftliche Mitarbeiterin


In folgenden Fällen muss die Rentenversicherung die Rente jedoch ab dem Zeitpunkt zurücknehmen, ab dem sich die Verhältnisse des Betroffenen geändert haben:

 Wenn die Änderung zu Gunsten des Betroffenen erfolgt

Beispiel
Durch ein neues Gesetz erhalten alle EM-Rentner 100 Euro mehr Rente pro Monat. Die Rentenversicherung muss die Rente zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes erhöhen.

 Wenn der Betroffene seine Mitteilungspflicht gegenüber der Rentenversicherung verletzt
 Wenn der Betroffene einen Hinzuverdienst erhält, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt
 Wenn der Anspruch des Betroffenen zum Ruhen kommt und der Betroffene das wusste, oder hätte wissen müssen
Von dieser Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. Ist ein Rentner in diesem Fall betroffen, sollte er sich deshalb ausführlich rechtlich beraten lassen, ob die Rücknahme der Rente in seinem individuellen Fall möglich war.

Die Rentenversicherung darf den Rentenbescheid bis zu zehn Jahre nach der Änderung der Verhältnisse aufheben. Erhält sie jedoch Kenntnis von dem Aufhebungsgrund, darf die Rente ab diesem Zeitpunkt nur noch ein Jahr lang aufgehoben werden.

      Beispiel
E erhält eine teilweise EM-Rente. Seit dem 01.03.2008 liegen die Einkünfte des E jedoch über der Hinzuverdienstgrenze. Die Versicherung weiß davon jedoch noch nichts. Sie dürfte die Rente also bis zum 01.03.2018 zurücknehmen. Am 01.08.2008 informiert E die Versicherung jedoch freiwillig über seinen Hinzuverdienst. Da die Versicherung nun Kenntnis vom Hinzuverdienst hat, darf sie den Rentenbescheid des E nur noch bis zum 01.08.2009 zurücknehmen.

Wird ein Rentenbescheid zurückgenommen und ist der Betroffene damit nicht einverstanden, kann er binnen eines Monats schriftlich Widerspruch bei der Rentenversicherung einlegen und notfalls klagen. Beide Schritte werden in Kapitel 8 erläutert.

 

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Renten wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit" von Olaf Bühler, Rechtsanwalt und Anna Martyna Werchracki, Wirtschaftsjuristin LL.B., 1. Auflage 2014, erschienen 2014 im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-31-1.


 

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Herausgeber / Autor(-en):
Anna Martyna Werchracki
wissenschaftliche Mitarbeiterin


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: November 2014


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