Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 34 – Arbeitsverhältnis
Herausgeber / Autor(-en):
Anna Martyna Werchracki
wissenschaftliche Mitarbeiterin
7.4 Erwerbsminderungsrente und Arbeitsverhältnis
Je nach der zugesprochenen Rentenart kann eine Erwerbsminderungsrente Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis entfalten.
Erhält ein Betroffener eine befristete Erwerbsminderungsrente, kann das Arbeitsverhältnis weiter bestehen. Selbst wenn der Betroffene voll erwerbsgemindert ist und überhaupt nicht mehr arbeiten kann, besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ruhend zu stellen. Fällt die Erwerbsminderung zu einem späteren Zeitpunkt weg, kann der Betroffene so an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.
Eine weitere Besonderheit ergibt sich für Arbeitgeber. Wird eine Person beschäftigt, die eine Erwerbsminderung erleidet und gleichzeitig als schwerbehindert nach dem SGB IX einzustufen ist, darf diese nicht einfach gekündigt werden. In dem Fall erfordert eine Kündigung durch den Arbeitgeber nämlich die Zustimmung des Integrationsamtes. Eine Kündigung, die ohne eine Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX ausgesprochen wird, ist für diesen Fall nicht gültig. Der Arbeitgeber ist dann trotzdem zu der Lohnfortzahlung verpflichtet.
Eine volle Erwerbsminderungsrente, die auf Dauer gezahlt wird, beendet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hingegen. Liegt ein Tarifvertrag vor, so ist in diesem meist geregelt zu welchem Zeitpunkt (z.B. am Tag der Zustellung des Rentenbescheids) das Arbeitsverhältnis endet. Liegt kein Tarifvertrag vor, kann das Datum im Arbeitsvertrag geregelt werden. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer jedoch in jedem Fall schriftlich von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterrichten.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Renten wegen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit" von Olaf Bühler, Rechtsanwalt und Anna Martyna Werchracki, Wirtschaftsjuristin LL.B., 1. Auflage 2014, erschienen 2014 im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-31-1.
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Herausgeber / Autor(-en):
Anna Martyna Werchracki
wissenschaftliche Mitarbeiterin
Stand: Dezember 2014